Das Studiensekretariat informiert zu:
Alle Informationen rund um diese Themen finden Sie auf unserer Seite zur Bewerbung.
Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite zur Bewerbung.
Als Studierende sind Sie nach dem Sozialgesetzbuch Band VII "Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz" (SGB VII) gesetzlich unfallversichert.
Voraussetzung ist, dass Sie eingeschrieben sind. Der Versicherungsschutz ist für Sie beitragsfrei. Detaillierte Informationen finden Sie auf den Seiten der Unfallkasse NRW.
Sie sind unfallversichert als Studierende*r, zum Beispiel
Grundsätzlich sind Sie auch beim Hochschulsport unfallversichert. Auf den Seiten der Unfallkasse NRW wird erläutert, welche Voraussetzungen dazu erfüllt sein müssen.
Nicht versichtert: rein private Tätigkeiten, zum Beispiel:
Ist ein Unfall oder eine Berufskrankheit eingetreten, übernimmt die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Düsseldorf u.a. die Kosten für:
Es werden keine Kosten für Sach- und Vermögensschäden übernommen.
Träger ist die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Düsseldorf. Entsprechende rechtsverbindliche Auskünfte, insbesondere zu speziellen Fragen des Versicherungsschutzes, können daher nur von der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen/Regionaldirektion Rheinland erteilt werden.
Unfallkasse Nordrhein-Westfalen/Regionaldirektion Rheinland
Moskauer Str. 18, 40227 Düsseldorf
Telefon: 0211 / 28 08 - 0
Sie benötigen zur Berechnung Ihrer Rentenansprüche bei der Deutschen Rentenversicherung eine Bescheinigung zum Nachweis über Ihre Studienzeiten?
Wichtig: Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (30 Jahre nach Exmatrikulation) können keine Bescheinigungen mehr ausgestellt werden.
Ist diese Frist noch nicht abgelaufen, wenden Sie sich bitte an das Studiensekretariat@hfmt-koeln.de und teilen diesem mit, welchen Studiengang Sie von wann bis wann studiert haben.
Identitätsnachweis: Ihrer Anfrage fügen Sie bitte eine Kopie/Scan Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) bei. Ohne diesen Nachweis kann Ihre Anfrage nicht beantwortet werden.