Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Studium an unserer Hochschule interessieren. Auf dieser Seite informieren wir Sie über die einzelnen Schritte, die Sie bei einer Bewerbung beachten müssen.
Für weitere Fragen stehen folgende Ansprechstellen zur Verfügung:
Eine Bewerbung zum Sommersemester ist nur für die Studiengänge Lehramt Musik (Bachelor und Master), Ev./Kath. Kirchenmusik (Bachelor und Master) und das Pre-College Cologne sowie Jungstudium möglich.
Die Eignungsprüfungen für Lehramt finden voraussichtlich wie folgt statt:
Bachelor of Arts Lehramt Musik:
Master of Education Lehramt Musik (mit zweiten Fach):
Die Eignungsprüfungen für Kirchenmusik und Pre-College Cologne finden voraussichtlich im Januar/Februar 2025 statt.
An der Hochschule für Musik und Tanz Köln mit ihren Standorten Köln, Aachen und Wuppertal wird von jeder Bewerberin bzw. jedem Bewerber für die Teilnahme am Zulassungsverfahren ein Entgelt in Höhe von 50,00 € erhoben (bei Bewerbung für mehrere Studiengänge fällt die Gebühr nur einmal an).
Kontoverbindung
Empfänger: Landeshauptkasse NRW Düsseldorf
Bank: HeLaBa (Landesbank Hessen-Thüringen, Uerdinger Str. 88, 40474 Düsseldorf)
BIC: WELADEDDXXX
IBAN: DE48 3005 0000 0001 6377 35
Als Verwendungszweck ist unbedingt anzugeben:
76540.0000.0000.723/<Ihr Nachname>, <Ihr Vorname> in Großbuchstaben.
Der Nachweis der Zahlung ist in Form eines Kontoauszugs zum Zeitpunkt der Onlinebewerbung zu belegen und als Datei in muvac hochzuladen. Lesen Sie dazu bitte die oben aufgeführten Informationen unter "Schritt 1:Online Bewerbung".
Rückerstattung
Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich eine Erstattung der Gebühr ausgeschlossen ist, dies gilt auch bei Rücknahme der Bewerbung. Eine Erstattung der Gebühr erfolgt als Ausnahme in den Fällen, wenn die Hochschule aus kapazitären Gründen kurzfristig keine Studienplätze in dem Studiengang, für den Sie sich beworbehn haben, anbieten kann.
Das Studium an der Hochschule für Musik und Tanz Köln setzt ein Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) voraus. Dieses kann ersetzt werden durch ein Zeugnis, das von einer zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannt wird.
Für den Zugang zu allen künstlerischen und künstlerisch-pädagogischen Studiengängen an der Hochschule für Musik und Tanz Köln ist eine fachspezifische Eignungsprüfung erforderlich.
Für die Studiengänge Master of Arts Musikwissenschaft, Master of Arts Musikpädagogik und Master of Arts Tanzwissenschaft sowie den Master of Education Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen gibt es besondere Zulassungsbedingungen.
Die Zulassungsbedingungen finden Sie in den Eignungsprüfungsordnungen der jeweiligen Studiengänge auf den entsprechenden Studiengangseiten.
Studieren ohne Abitur
Für die künstlerischen Bachelor of Music gilt: Bei einer besonderen künstlerischen Begabung ist es möglich, auch ohne das genannte Zeugnis (Abitur), ein Studium an der Hochschule für Musik und Tanz Köln aufzunehmen. Hierzu müssen Sie, in einer besonderen künstlerischen Eignungsprüfung, den Nachweis Ihrer hervorragenden künstlerischen Begabung erbracht haben. Dann genügt ein Nachweis über Ihren abgeschlossenen Schulbesuch.
Internationale Bewerber*innen
Weiterhin müssen ausländische Studienbewerber*innen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen, da Sprachkenntnisse für ein erfolgreiches Studium in Deutschland unabdingbar sind.
Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Seite für Internationale Studienbewerber*innen.
An dieser Stelle geben wir Ihnen ausführliche Informationen zum Bewerbungsverfahren. Schauen Sie sich das Online-Tutorial an, in denen wir die einzelnen Schritte einer Bewerbung über das Online-Portal muvac erläutern.
Die Bewerbung findet online über die Plattform muvac statt.
Legen Sie zunächst ein Profil bei muvac an und hinterlegen Sie alle Angaben zu Ihrem Lebenslauf. In Ihrem persönlichen Profil können Sie alle erforderlichen Dokumente unter dem Reiter "Dokumente" hochladen und bei Bedarf unter dem Reiter "Media" Tonaufnahmen und Videoaufnahmen einbinden. Laden Sie dazu Ihre Videodateien über muvac hoch, wenn Sie im Bewerbungprozess hierzu aufgefordert werden.
Bewerben Sie sich danach über muvac auf den gewünschten Studiengang (Vakanz). Alle für die Bewerbung relevanten Informationen werden dabei online abgefragt. Sofern Sie im Rahmen einer digitalen Vorauswahl Videodateien einreichen müssen, müssen Sie den Link aus Ihrem muvac-Profil unbedingt Ihrer Bewerbung in muvac hinzufügen. Reichen Sie fehlende Unterlagen ausschließlich über muvac nach.
Bitte bereiten Sie folgende Unterlagen für Ihre Onlinebewerbung vor und laden Sie diese als PDF- oder gut lesbare Bild-Datei in muvac hoch:
1. Hochschulzugangsberechtigung:
2. Verzeichnis der für die Eignungsprüfung vorbereiteten Stücke/Werke laut Eignungsprüfungsordnung
3. Nachweis der Zahlung des Teilnahmeentgelts für das Bewerbungsverfahren (siehe unten)
4. Lebenslauf
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich als Onlinebewerbung. Eingereichte Bewerbungsunterlagen in Papierform werden nicht berücksichtigt.
Was ist die Eignungsprüfung?
In der Eignungsprüfung weisen Sie Ihre künstlerisch und/oder künstlerisch-pädagogische Eignung für den jeweiligen Studiengang nach. Die Inhalte der Eignungsprüfung entnehmen Sie bitte der Eignungsprüfungsordnung.
Wann ist die Eignungsprüfung?
Nach Abschluss der Prüfung der vollständigen Onlinebewerbung erhalten Sie vom Studiensekretariat der Hochschule für Musik und Tanz Köln eine Zulassung zur Eignungsprüfung mit den genauen Prüfungsterminen.
Gasthörende können im Rahmen der verfügbaren Studienplätze zu einzelnen Lehrveranstaltungen (allgemeine Vorlesungen) auf Antrag zugelassen werden. Die Zulassung erfolgt jeweils für ein Semester. Gasthörenden wird eine "Gasthörenden-Bescheinigung" ausgehändigt, die sie zum Besuch der angegebenen Lehrveranstaltungen berechtigt. Gasthörende haben keinen Anspruch auf Einzelunterricht und keinen Anspruch auf einen Übungsraum in der Hochschule. Gasthörende sind nicht krankenversichert. Es wird keine Fahrpreisermäßigung gewährt. Sie können keine Prüfungen ablegen und erhalten keine Nachweise. Die Beantragung für eine Gasthörendenschaft ist mit diesem Antrag möglich.