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Bewerbung

Studieren an der HfMT Köln

Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Studium an unserer Hochschule interessieren. Auf dieser Seite informieren wir Sie über die einzelnen Schritte, die Sie bei einer Bewerbung beachten müssen.

Die Bewerbung für ein Studium an der Hochschule für Musik und Tanz Köln erfolgt als Online-Bewerbung. Die Online-Bewerbung mit muvac für das Wintersemester 2024/25 ist ab dem 08.01.2024 möglich und endet am 01.03.2024.

Eine Bewerbung zum Sommersemester ist nur für die Studiengänge Lehramt Musik (Bachelor und Master), ev./kath. Kirchenmusik, Orchesterspiel und das Pre-College Cologne möglich.

  • Bachelor-Studiengänge: 01.10.2023
  • Master of Music-Studiengänge und Master of Education (Lehramt): 01.10.2023
  • Pre-College Cologne: 01.10.2023

 

  • Bachelor-Studiengänge: 01.03.2024
  • Master of Music-Studiengänge: 01.03.2024
  • Master of Education-Studiengänge: 01.03.2024
  • Konzertexamen: 01.03.2024
  • Master of Arts Tanzvermittlung: 01.03.2024
  • Master of Arts-Studiengänge: 01.06.2024
  • Jungstudium und Pre-College Cologne: 01.03.2024

Voraussetzungen für die Zulassung

Das Studium an der Hochschule für Musik und Tanz Köln setzt ein Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) voraus. Dieses kann ersetzt werden durch ein Zeugnis, das von einer zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannt wird.

Für den Zugang zu allen künstlerischen und künstlerisch-pädagogischen Studiengängen an der Hochschule für Musik und Tanz Köln ist eine fachspezifische Eignungsprüfung erforderlich.

Für die Studiengänge Master of Arts Musikwissenschaft, Master of Arts Musikpädagogik und Master of Arts Tanzwissenschaft sowie den Master of Education Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen gibt es besondere Zulassungsbedingungen.

Die Zulassungsbedingungen finden Sie in den jeweiligen Eignungsprüfungsordnungen unter Studienangebot oder im Downloadbereich.

Studieren ohne Abitur

Bei einer besonderen künstlerischen Begabung ist es möglich auch ohne das genannte Zeugnis (Abitur) ein Studium an der Hochschule für Musik und Tanz Köln aufzunehmen. Hierzu müssen Sie, in einer besonderen künstlerische Eignungsprüfung den Nachweis Ihrer hervorragenden künstlerischen Begabung erbracht haben. Dann genügt ein Nachweis über Ihren abgeschlossenen Schulbesuch.

Internationale Bewerber*innen

Weiterhin müssen ausländische Studienbewerber*innen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen, da Sprachkenntnisse für ein erfolgreiches Studium in Deutschland unabdingbar sind.

Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Seite für Internationale Studienbewerber*innen.

Bewerbungsverfahren

An dieser Stelle geben wir Ihnen ausführliche Informationen zum Bewerbungsverfahren. Schauen Sie sich das Online-Tutorial an, in denen wir die einzelnen Schritte einer Bewerbung über das Online-Portal muvac erläutern.

 

Tutorial: Onlinebewerbung

Die Bewerbung findet online über die Plattform muvac statt.

Legen Sie zunächst ein Profil bei muvac an und hinterlegen Sie alle Angaben zu Ihrem Lebenslauf. In Ihrem persönlichen Profil können Sie alle erforderlichen Dokumente unter dem Reiter "Dokumente" hochladen und bei Bedarf unter dem Reiter "Media" Tonaufnahmen und Videoaufnahmen einbinden. Laden Sie dazu Ihre Videodateien auf einer von muvac unterstützten, externen Plattform hoch (YouTube, Vimeo oder Youku) und hinterlegen Sie den Link zu Ihren Videos danach in Ihrem Profil.

Bewerben Sie sich danach über muvac auf den gewünschten Studiengang (Vakanz). Alle für die Bewerbung relevanten Informationen werden dabei online abgefragt. Sofern Sie im Rahmen einer digitalen Vorauswahl Videodateien einreichen müssen, müssen Sie den Link aus Ihrem muvac-Profil unbedingt Ihrer Bewerbung in muvac hinzufügen. Reichen Sie fehlende Unterlagen ausschließlich über muvac nach.

Bitte bereiten Sie folgende Unterlagen für Ihre Onlinebewerbung vor und laden Sie diese als PDF- oder gut lesbare Bild-Datei in muvac hoch:

1.    Hochschulzugangsberechtigung:

  • Nachweis der Hochschulreife (Abiturzeugnis / Zulassung zum Abitur bzw. eine gleichwertig anerkannte Vorbildung)
  • falls Sie keine Hochschulreife besitzen: das letzte Schulzeugnis zum Feststellungsverfahren der hervorragenden künstlerischen Begabung
  • bei Bewerbungen für Masterstudiengänge: Nachweis eines abgeschlossenen Bachelorstudiums gemäß der Eignungsprüfungsordnung oder falls dieser noch nicht abgeschlossen ist, eine aktuelle Studienbescheinigung.
  • oder für Studierende aus dem Ausland: alle Unterlagen und Zeugnisse über den Schulbesuch oder Hochschulbesuch im Ausland

2.    Verzeichnis der für die Eignungsprüfung vorbereiteten Stücke/Werke laut Eignungsprüfungsordnung
3.    Nachweis der Zahlung des Teilnahmeentgelts für das Bewerbungsverfahren (siehe unten)
4.    Lebenslauf
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich als Onlinebewerbung. Eingereichte Bewerbungsunterlagen in Papierform werden nicht berücksichtigt.

Was ist die Eignungsprüfung?

In der Eignungsprüfung weisen Sie Ihre künstlerisch und/oder künstlerisch-pädagogische Eignung für den jeweiligen Studiengang nach. Die Inhalte der Eignungsprüfung entnehmen Sie bitte der Eignungsprüfungsordnung.

Wann ist die Eignungsprüfung?

Nach Abschluss der Prüfung der vollständigen Onlinebewerbung erhalten Sie vom Studiensekretariat der Hochschule für Musik und Tanz Köln eine Zulassung zur Eignungsprüfung mit den genauen Prüfungsterminen.

An der Hochschule für Musik und Tanz Köln mit ihren Standorten Köln, Aachen und Wuppertal wird von jeder Bewerberin bzw. jedem Bewerber für die Teilnahme am Zulassungsverfahren ein Entgelt in Höhe von
50,00 € erhoben (bei Bewerbung für mehrere Studiengänge fällt die Gebühr nur einmal an).

Kontoverbindung:
Empfänger: Landeshauptkasse NRW Düsseldorf
Bank: HeLaBa
BIC: WELADEDDXXX
IBAN: DE59 3005 0000 0001 6835 15

Als Verwendungszweck ist unbedingt anzugeben:

76540.0000.0000.723/Nachname, Vorname des Bewerbers in Großbuchstaben.

Der Nachweis der Zahlung ist in Form eines Kontoauszugs zum Zeitpunkt der Onlinebewerbung zu belegen und als Datei in muvac hochzuladen. Lesen Sie dazu bitte die oben aufgeführten Informationen unter "Schritt 1:Online Bewerbung".

Rückerstattung

Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich eine Erstattung der Gebühr ausgeschlossen ist, dies gilt auch bei Rücknahme der Bewerbung. Eine Erstattung der Gebühr erfolgt als Ausnahme in den Fällen, wenn die Hochschule aus kapazitären Gründen kurzfristig keine Studienplätze in dem Studiengang, für den Sie sich beworbehn haben, anbieten kann.

Gasthörerschaft

Gasthörende können im Rahmen der verfügbaren Studienplätze zu einzelnen Lehrveranstaltungen (allgemeine Vorlesungen) auf Antrag zugelassen werden. Die Zulassung erfolgt jeweils für ein Semester. Gasthörenden wird eine "Gasthörer*innen-Bescheinigung" ausgehändigt, die sie zum Besuch der angegebenen Lehrveranstaltungen berechtigt. Gasthörende haben keinen Anspruch auf Einzelunterricht und keinen Anspruch auf einen Übungsraum in der Hochschule. Gasthörende sind nicht krankenversichert. Es wird keine Fahrpreisermäßigung gewährt. Sie können keine Prüfungen ablegen und erhalten keine Nachweise. Die Beantragung für eine Gasthörerschaft ist mit diesem Dokument möglich.

Weitere Informationen zur Bewerbung
Ausschnitt aus einer Bigbandprobe mit Schlagzeug

Information zum Bewerbungsservice

Für Rückfragen stehen folgende Ansprechstellen zur Verfügung:

  • Studiensekretariat
    Das Studiensekretariat hilft Ihnen bei Fragen zum Bewerbungsverfahren und zur Organisation der Eignungsprüfung
  • Zentrale Studienberatung
    Die Zentrale Studienberatung steht Ihnen für alle ersten Fragen zum Bewerbungsverfahren, zur Eignungsprüfung und zu Fristen zur Verfügung.