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Bewerbung

Studieren an der HfMT Köln

Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Studium an unserer Hochschule interessieren. Auf dieser Seite informieren wir Sie über die einzelnen Schritte, die Sie bei einer Bewerbung beachten müssen.

  • Die Bewerbung (inkl. Zulassungs- und Einschreibeverfahren) für ein Studium an der Hochschule für Musik und Tanz Köln erfolgt als Online-Bewerbung.
  • Bewerbungen für Studiengänge, die zum Sommersemester angeboten werden, sind in Regel von Anfang September bis Anfang Oktober möglich.
  • Bewerbungen für Studiengänge, die zum Wintersemester angeboten werden, sind in der Regel von Anfang Januar bis Ende März möglich.
  • Die genauen Bewerbungszeiträume finden Sie in den unten aufgeführten Informationen.

Fragen zum Bewerbungs­verfahren

Für weitere Fragen stehen folgende Ansprechstellen zur Verfügung:

 

  • Bachelor-Studiengänge: 01.03.2025
  • Master of Music-Studiengänge: 01.03.2025
  • Master of Education-Studiengänge: 01.03.2025
  • Konzertexamen: 01.03.2025
  • Master of Arts Tanz­vermittlung: 01.03.2025
  • Master of Arts-Studiengänge: 01.06.2025
  • Jungstudium und Pre-College Cologne: 01.03.2025

Eine Bewerbung zum Sommersemester ist nur für die Studiengänge Lehramt Musik (Bachelor und Master), Ev./Kath. Kirchenmusik (Bachelor und Master) und das Pre-College Cologne sowie Jungstudium möglich.

  • Bachelor-Studiengänge: Bewerbungsende 01.10.2024
  • Master of Music-Studiengänge und Master of Education (Lehramt): Bewerbungsende 01.10.2024
  • Pre-College Cologne: Bewerbungsende 01.10.2024
  • Jungstudium: Bewerbungsende 01.10.2024

Die Eignungsprüfungen für Lehramt finden voraussichtlich wie folgt statt:

Bachelor of Arts Lehramt Musik:

  • Klausur: 16. November 2024
  • Praktische Prüfungen: 16. - 17. Dezember 2024
  • Die Anmeldefrist endet am 1. Oktober 2024

Master of Education Lehramt Musik (mit zweiten Fach):

  • 18. Dezember 2024

Die Eignungsprüfungen für Kirchenmusik und Pre-College Cologne finden voraussichtlich im Januar/Februar 2025 statt.

Teilnahmeentgelt (Gebühr) für das Auswahlverfahren

An der Hochschule für Musik und Tanz Köln mit ihren Standorten Köln, Aachen und Wuppertal wird von jeder Bewerberin bzw. jedem Bewerber für die Teilnahme am Zulassungsverfahren ein Entgelt in Höhe von 50,00 € erhoben (bei Bewerbung für mehrere Studiengänge fällt die Gebühr nur einmal an).

Kontoverbindung

Empfänger: Landeshauptkasse NRW Düsseldorf
Bank: HeLaBa (Landesbank Hessen-Thüringen, Uerdinger Str. 88, 40474 Düsseldorf)
BIC: WELADEDDXXX
IBAN: DE48 3005 0000 0001 6377 35
 
Als Verwendungszweck ist unbedingt anzugeben:

76540.0000.0000.723/<Ihr Nachname>, <Ihr Vorname> in Großbuchstaben.

Der Nachweis der Zahlung ist in Form eines Kontoauszugs zum Zeitpunkt der Onlinebewerbung zu belegen und als Datei in muvac hochzuladen. Lesen Sie dazu bitte die oben aufgeführten Informationen unter "Schritt 1:Online Bewerbung".

Rückerstattung

Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich eine Erstattung der Gebühr ausgeschlossen ist, dies gilt auch bei Rücknahme der Bewerbung. Eine Erstattung der Gebühr erfolgt als Ausnahme in den Fällen, wenn die Hochschule aus kapazitären Gründen kurzfristig keine Studienplätze in dem Studiengang, für den Sie sich beworbehn haben, anbieten kann.

Voraussetzungen für die Zulassung

Das Studium an der Hochschule für Musik und Tanz Köln setzt ein Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) voraus. Dieses kann ersetzt werden durch ein Zeugnis, das von einer zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannt wird.

Für den Zugang zu allen künstlerischen und künstlerisch-pädagogischen Studiengängen an der Hochschule für Musik und Tanz Köln ist eine fachspezifische Eignungs­prüfung erforderlich.

Für die Studiengänge Master of Arts Musik­wissenschaft, Master of Arts Musik­pädagogik und Master of Arts Tanz­wissenschaft sowie den Master of Education Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen gibt es besondere Zulassungsbedingungen.

Die Zulassungsbedingungen finden Sie in den Eignungsprüfungsordnungen der jeweiligen Studiengänge auf den entsprechenden Studiengangseiten.

Studieren ohne Abitur

Für die künstlerischen Bachelor of Music gilt: Bei einer besonderen künstlerischen Begabung ist es möglich, auch ohne das genannte Zeugnis (Abitur),  ein Studium an der Hochschule für Musik und Tanz Köln aufzunehmen. Hierzu müssen Sie, in einer besonderen künstlerischen Eignungs­prüfung, den Nachweis Ihrer hervorragenden künstlerischen Begabung erbracht haben. Dann genügt ein Nachweis über Ihren abgeschlossenen Schulbesuch.

Internationale Bewerber*innen

Weiterhin müssen ausländische Studienbewerber*innen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen, da Sprachkenntnisse für ein erfolgreiches Studium in Deutschland unabdingbar sind.

Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Seite für Internationale Studienbewerber*innen.

Bewerbungs­verfahren

An dieser Stelle geben wir Ihnen ausführliche Informationen zum Bewerbungs­verfahren. Schauen Sie sich das Online-Tutorial an, in denen wir die einzelnen Schritte einer Bewerbung über das Online-Portal muvac erläutern.

 

Tutorial: Onlinebewerbung

Die Bewerbung findet online über die Plattform muvac statt.

Legen Sie zunächst ein Profil bei muvac an und hinterlegen Sie alle Angaben zu Ihrem Lebenslauf. In Ihrem persönlichen Profil können Sie alle erforderlichen Dokumente unter dem Reiter "Dokumente" hochladen und bei Bedarf unter dem Reiter "Media" Tonaufnahmen und Videoaufnahmen einbinden. Laden Sie dazu Ihre Videodateien über muvac hoch,  wenn Sie im Bewerbungprozess hierzu aufgefordert werden.

Bewerben Sie sich danach über muvac auf den gewünschten Studiengang (Vakanz). Alle für die Bewerbung relevanten Informationen werden dabei online abgefragt. Sofern Sie im Rahmen einer digitalen Vorauswahl Videodateien einreichen müssen, müssen Sie den Link aus Ihrem muvac-Profil unbedingt Ihrer Bewerbung in muvac hinzufügen. Reichen Sie fehlende Unterlagen ausschließlich über muvac nach.

Bitte bereiten Sie folgende Unterlagen für Ihre Onlinebewerbung vor und laden Sie diese als PDF- oder gut lesbare Bild-Datei in muvac hoch:

1.    Hochschulzugangsberechtigung:

  • Nachweis der Hochschulreife (Abiturzeugnis / Zulassung zum Abitur bzw. eine gleichwertig anerkannte Vorbildung)
  • falls Sie keine Hochschulreife besitzen: das letzte Schulzeugnis zum Feststellungsverfahren der hervorragenden künstlerischen Begabung
  • bei Bewerbungen für Masterstudiengänge: Nachweis eines abgeschlossenen Bachelorstudiums gemäß der Eignungsprüfungsordnung oder falls dieser noch nicht abgeschlossen ist, eine aktuelle Studienbescheinigung.
  • oder für Studierende aus dem Ausland: alle Unterlagen und Zeugnisse über den Schulbesuch oder Hochschulbesuch im Ausland

2.    Verzeichnis der für die Eignungs­prüfung vorbereiteten Stücke/Werke laut Eignungsprüfungsordnung
3.    Nachweis der Zahlung des Teilnahmeentgelts für das Bewerbungs­verfahren (siehe unten)
4.    Lebenslauf
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich als Onlinebewerbung. Eingereichte Bewerbungsunterlagen in Papierform werden nicht berücksichtigt.

Was ist die Eignungs­prüfung?

In der Eignungs­prüfung weisen Sie Ihre künstlerisch und/oder künstlerisch-pädagogische Eignung für den jeweiligen Studiengang nach. Die Inhalte der Eignungs­prüfung entnehmen Sie bitte der Eignungsprüfungsordnung.

Wann ist die Eignungs­prüfung?

Nach Abschluss der Prüfung der vollständigen Onlinebewerbung erhalten Sie vom Studien­sekretariat der Hochschule für Musik und Tanz Köln eine Zulassung zur Eignungs­prüfung mit den genauen Prüfungsterminen.

Gasthörerschaft

Gasthörende können im Rahmen der verfügbaren Studienplätze zu einzelnen Lehrveranstaltungen (allgemeine Vorlesungen) auf Antrag zugelassen werden. Die Zulassung erfolgt jeweils für ein Semester. Gasthörenden wird eine "Gasthörenden-Bescheinigung" ausgehändigt, die sie zum Besuch der angegebenen Lehrveranstaltungen berechtigt. Gasthörende haben keinen Anspruch auf Einzelunterricht und keinen Anspruch auf einen Übungsraum in der Hochschule. Gasthörende sind nicht krankenversichert. Es wird keine Fahrpreisermäßigung gewährt. Sie können keine Prüfungen ablegen und erhalten keine Nachweise. Die Beantragung für eine Gasthörendenschaft ist mit diesem Antrag möglich.

Weitere Informationen zur Bewerbung
Ausschnitt aus einer Bigbandprobe mit Schlagzeug