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Internationale Bewerber*innen

Studieren an der HfMT Köln

Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Studium an unserer Hochschule interessieren. Als Bewerber*in aus dem Ausland müssen Sie neben den üblichen Anforderungen für die Bewerbung noch einige andere wichtige Dinge bedenken, bevor Sie mit einem Studium in Deutschland beginnen können.

Um an der Hochschule für Musik und Tanz Köln einen Studienplatz zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung
  • Nachweis von ausreichenden deutschen Sprachkenntnissen
  • Bestandene Eignungsprüfung

Informationen zur Eignungsprüfung und dem Bewerbungsverfahren finden Sie auf deutsch und englisch auf folgender Seite. Alle weiteren Punkte versuchen wir im Folgenden zu beantworten.

Bildungssysteme können weltweit sehr unterschiedlich sein. Deshalb gibt es für jedes Land auch unterschiedliche Voraussetzungen, die ein*e Studienbewerber*in erfüllen muss, um in Deutschland studieren zu dürfen.

Für das Studium an der Hochschule für Musik und Tanz Köln ist eine Hochschulzugangsberechtigung erforderlich. Die Hochschulzugangsberechtigung ist der Nachweis über Ihren Schulabschluss und bestätigt, dass Sie zur Aufnahme eines Studiums in Deutschland qualifiziert sind.

Für Bewerber*innen der EU, aus Liechtenstein, Norwegen, Island oder der Schweiz gilt: Berechtigt Sie Ihr Schulabschluss in Ihrem Heimatland zu einem Studium, können Sie damit auch in Deutschland studieren. Für alle anderen ausländischen Bewerber*innen gibt es unterschiedliche Voraussetzungen. Informationen über die Gültigkeit Ihrer Hochschulzugangsberechtigung finden Sie unter:

Bei einer herausragenden künstlerischen Begabung kann der Nachweis dieser Eignung in einer besonderen Aufnahmeprüfung ausreichen um die Zulassung zum Studium zu erlangen.

EU-/EWR-Staaten und Schweiz

Wenn Sie aus einem Land der EU, des EWR oder der Schweiz kommen, benötigen Sie kein Visum, dann genügt ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Bitte melden Sie sich bei dem für Sie zuständigen Einwohnermeldeamt, wenn Sie eine Wohnung gefunden haben. Dort erhalten Sie dann einen Aufenthaltstitel zu Studienzwecken (Aufenthaltserlaubnis).

Andere Staaten

Bei einer Reihe von Staaten kann das Visum auch nach der Einreise eingeholt werden, dazu gehören u.a. die USA, Australien, Kanada, Neuseeland und einige mehr (siehe Staatenliste Visumpflicht). Bei allen anderen muss das Visum vor der Einreise bei den deutschen Auslandsvertretungen im Heimatland beantragt werden.

Hinweis

Bitte bedenken Sie, dass dies je nach Botschaft in Ihrem Heimatland einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Beantragen Sie das Visum deshalb rechtzeitig.
Sind Sie in Deutschland angekommen, müssen Sie das Visum bei der Ausländerbehörde in einen Aufenthaltstitel zu Studienzwecken umwandeln lassen.
Die Adressen für die Bezirksausländerämter sowie die benötigten Unterlagen finden Sie auf der Seite der Stadt Köln.

Detaillierte Informationen zum Visum gibt es auf den Seiten des DAAD sowie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.

Studierende sind gesetzlich verpflichtet, eine Krankenversicherung zur Einschreibung nachzuweisen und diese während des Studiums aufrecht zu erhalten. Allgemeine Informationen zur Krankenversicherung für Studierende finden Sie auf der folgenden Seite.

Eine Liste der gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland für das Bundesland Nordrhein-Westfalen finden Sie auf der Seite GKV-Spitzenverband.

Studierende aus den EU-/EWR-Staaten und der Schweiz, die im Herkunftsland bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, können sich ihre Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland anerkennen lassen. Dazu benötigen sie die European Health Insurance Card (EHIC) der Krankenkasse des Herkunftslandes. Die EHIC können Sie kostenfrei bei Ihrer Krankenkasse beantragen.

Studierende, die im Herkunftsland bei einer privaten Krankenkasse versichert sind, müssen bei der Einschreibung in Deutschland eine Bestätigung dieser Krankenkasse vorlegen. Sie können nicht in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln. Bitte informieren Sie sich auch bei Ihrer Krankenkasse im Heimatland.

Studierende, die nicht aus EU/EWR-Staaten oder der Schweiz kommen, müssen sich in jedem Fall in Deutschland krankenversichern.

Für das Studium in Deutschland müssen Sie einen Semesterbeitrag bezahlen. Dieser beträgt ca. 300 - 400 Euro pro Semester. Weitere Informationen zu den Gebühren finden Sie auf folgender Seite.

Als Studierende*r aus einem Nicht-EU-Ausland, müssen Sie bereits zur Beantragung des Visums einen Finanzierungsnachweis vorlegen.

Alle Informationen hierzu finden Sie auf den folgenden Seiten:

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über Ihre Möglichkeiten.

Um ein Studium an der Hochschule für Musik und Tanz Köln erfolgreich durchführen zu können, müssen Sie über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen.

Bachelor of Music

Zum Nachweis, dass Sie über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen, müssen Sie bis spätestens zum 1. Oktober entweder TestDaF Stufe 3, Zertifikat B2 des Goethe-Instituts oder Zeugnis B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens vorlegen. In Ausnahmefällen ist es möglich das Sprachzertifikat innerhalb des ersten Studienjahres nachzuweisen. Auf diese Möglichkeit werden Sie individuell hingewiesen.
Bitte beachten Sie, dass die Exmatrikulation erfolgt, wenn Sie das Zertifikat nicht bis zum Ende des 2. Semesters nachweisen können.

Master of Music

Für die Master of Music-Studiengänge muss zu Studienbeginn ein Sprach-Zertifikat eingereicht werden mit dem Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Für den Master of Music Orchesterspiel muss zu Studienbeginn ein Sprach-Zertifikat eingereicht werden mit dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER).

Bachelor of Arts / Master of Arts

Für die Zulassung zum Bachelor of Arts / Master of Arts gelten gesonderte Bedingungen, die Sie bitte dem jeweiligen Antrag auf Zulassung entnehmen.

Jungstudierende/ Pre-College Cologne

Für Jungstudierende und Teilnehmende am Pre-College Cologne ist ein Nachweis über mindestens die Sprachkompetenzstufe A1 vor Beginn des Studiums einzureichen.

Für alle Studiengänge gilt:

Sie müssen keinen Sprachnachweis vorlegen, wenn Sie:

  • Inhaber*in der DSH (deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) sind,
  • eines der folgenden Zeugnisse des Goetheinstituts besitzen: Goethe-Zertifikat C1, Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP), Kleines oder Großes Deutsches Sprachdiplom (jeweils Niveau C2/C2+),
  • ein Germanistikstudium abgeschlossen haben.

Sprachkurse

Um ein anerkanntes Sprachzertifikat zu erlangen können Sie Sprachkurse bei zahlreichen Sprachschulen belegen. Hier finden Sie eine kleine Auswahl:

Sprachkurse an der HfMT

Bei Fragen zum Bewerbungs- und Eignungsprüfungsverfahren kontaktieren Sie bitte das Studiensekretariat.

Für allgemeinen Fragen zu Leben, Studieren, Wohnen etc. in Deutschland steht Ihnen das Team der Zentralen Studienberatung zur Verfügung.