Die Aufnahme an unserer Hochschule erfolgt über die Einschreibung (Immatrikulation). Immatrikulieren können Sie sich nur, wenn Sie das Eignungsprüfungsverfahren erfolgreich durchlaufen haben.
Sie erhalten Ihre Zulassung und die Informationen über die einzureichenden Einschreibeunterlagen über die Nachrichtenfunktion unserer Bewerbungsplattform muvac. Dort reichen Sie online die angeforderten Unterlagen ein.
Sobald alle Unterlagen vorliegen, werden Sie eingeschrieben und erhalten von uns weiteren wichtigen Informationen per E-Mail oder über muvac.
Ihr Studienbuch können Sie Ende September vor Ort in der Hochschule abholen. Über den genauen Zeitraum informiert Sie das Studiensekretariat rechtzeitig.
Weitere Informationen und hilfreiche Hinweise für Ihren Studienstart finden Sie auf der Seite zum Studienstart.
Für weitere Fragen steht folgende Ansprechstelle zur Verfügung:
Zu den Einschreibunterlagen gehören unter anderem
Das Wichtigste in Kürze:
Wichtig: Die Rückmeldung für das nächste Semester wird im Falle ausstehender Krankenkassenbeiträge automatisch gesperrt. Nach Begleichung der ausstehenden Beiträge wird die Sperre automatisch entfernt und die Rückmeldung zum nächsten Semester ist möglich.
Informationen zur Versicherungspflicht:
Grundsätzliches
Studierende müssen gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 Sozialgesetzbuch (SGB) V grundsätzlich kranken- und pflegeversichert sein. Dabei gibt es die Möglichkeit sich gesetzlich oder privat zu versichern. Beachten Sie bitte: Sollten Sie sich privat versichern, ist ein Wechsel in eine gesetzliche Krankenkasse üblicherweise erst nach Studienende wieder möglich.
Ab Vollendung des 30. Lebensjahres endet die studentische Pflichtversicherung, in diesem Fall reichen Sie bitte eine Bestätigung der Krankenversicherung über die Befreiung der Versicherungspflicht ein.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse oder der Sozialberatung des Studierendenwerks.
Einschreibung
Zur Einschreibung an der Hochschule fordern Studieninteressierte ihre Krankenkasse auf, an die Hochschule für Musik und Tanz Köln den Versichertenstatus (gesetzlich oder nicht gesetzlich versichert) zu melden. Die Krankenkasse erstellt hierzu elektronisch eine Meldung "M10", die u.a. Angaben zu Name, Geschlecht, Anschrift und Geburtsdatum sowie Krankenversicherten- und Betriebsnummer der Krankenkasse enthält, und übermittelt diese an die Hochschule.
Die Absendernummer der HfMT Köln lautet H0000962
Rückmeldung
Die Rückmeldung für das nächste Semester wird im Fall ausstehender Krankenkassenbeiträge automatisch gesperrt. Nach Begleichung der ausstehenden Beträge wird die Sperre aufgehoben und die Rückmeldung zum nächsten Semester ist möglich.
Der Semesterbeitrag setzt sich aus folgenden Beträgen zusammen: Semesterticket (Deutschland-Semesterticket), Sozialgebühren für das Studierendenwerk, AStA-Beiträge für die studentische Selbstverwaltung, Hochschulsport und Abdeckung Sozialhärtefallregelung.
Alle Studierenden müssen sich zu jedem Semester zurückmelden, also ihr Weiterstudium beantragen. Diese Rückmeldung muss während der von der Hochschule festgesetzten Fristen erfolgen. Die Rückmeldung erfolgt durch Zahlung der Semesterbeiträge und ggf. Nachweis weiterer geforderter Unterlagen: Rückmeldung
