Während des Studiums ist man verschiedensten Belastungen ausgesetzt, die zu Ängsten und Sorgen führen können - egal ob Prüfungen, Hausarbeitsfristen, Regelstudienzeit oder BAföG-Anträge. Zudem müssen statistische gesehen etwa elf Prozent aller Studierenden mit einer Beeinträchtigung leben. Dazu zählen körperliche Beeinträchtigungen, chronische und psychische Erkrankungen.
Wie Sie Ihre psychische und physische Gesundheit als Student*in erhalten, warum eine Beeinträchtigung für ein Studium kein Hinderungsgrund ist und wann und wie Sie im Zweifelsfall Beratung und Hilfe auf unkomplizierte Art und Weise erhalten, erfahren Sie auf dieser Seite.
Die Sprechstunde für Musikergesundheit ist ein kostenloses Beratungsangebot an der Hochschule zu allen Fragen psychischer und körperlicher Gesundheit.
Sprechzeiten
Weitere Informationen finden Sie auf folgender Seite.
Mit einem Studium starten Sie in einen neuen Lebensabschnitt: Unbekannte Menschen, ungewohnte Situationen und fremde Umgebungen.
Dieser Anfang ist aufregend, interessant und vielleicht auch etwas mit Angst und Unsicherheiten besetzt; denn (nicht nur) mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen erfordert dieser Lebensabschnitt zusätzliche Energie sowie vielfältige Überlegungen und Entscheidungen.
Mit unserem Angebot „Studieren mit Beeinträchtigungen“ möchte Sie die Hochschule für Musik und Tanz Köln (HfMT) in diesem Lebensabschnitt bei einer gleichberechtigten und selbständigen Teilhabe am Studium und am studentischen Leben unterstützen.
Unser Ziel ist es, eine Hochschule für Alle zu gestalten. Das bedeutet Nachteilsausgleich und Chancengerechtigkeit für alle, die durch eine Behinderung / chronische Krankheit in der Eignungsprüfung und in ihrem Studium beeinträchtigt sind.
„Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.“ (§2 Abs.1 Sozialgesetzbuch IX)
Im Hochschulfreiheitsgesetz des Landes NRW ist vorgesehen: „Die Hochschulen wirken an der sozialen Förderung der Studierenden mit. Sie berücksichtigen die besonderen Bedürfnisse behinderter und chronisch kranker Studierender (...).“ (HFG § 3, Abs. 5)
Wir beraten sehr gern rund um Eignungsprüfung, Studium und Prüfungssituation - denn wir möchten auf gezielte Unterstützung von Studierenden mit Handicap und strukturelle Verbesserungen in der Hochschule hinarbeiten. Die Beratung ist offen für Studierende und Studieninteressierte, die sich für ein Studium an der HfMT interessieren oder bereits immatrikuliert sind.
Prof. Dr. Corinna Vogel (Dozentin)
Jan Hinrichs (studentischer Vertreter)
Gerne können Sie uns auch eine E-Mail oder einen Brief (Postfach 63) mit Ihren Anliegen schreiben. Die Beratung unterliegt selbstverständlich der Schweigepflicht und ist unentgeltlich.
Um Benachteiligungen im Studium zu verhindern, die sich aus einer Beeinträchtigung ergeben, gibt es Nachteilsausgleiche.
Je nach Beeinträchtigung (Gutachten vom Arzt) können individuelle Lösungen gefunden werden, so u.a. Zeitverlängerung in Prüfungen, Umwandlung von schriftlichen in mündliche Prüfungen oder umgekehrt.
Bei Erkrankungen während des Semesters können z.B. Fristverlängerungen für Hausarbeiten beantragt werden.
Wenn Sie wegen einer längeren Krankheit keine Lehrveranstaltungen besuchen können und dies die Erbringung der erwarteten Studien- und Prüfungsleistungen verhindert, ist eine weitere Option ein Urlaubssemester zu beantragen.
Die Vertrauensdozent*innen wurden vom Studierendenparlament gewählt und stehen Ihnen für alle Probleme die Ihr Studium betreffen zur Verfügung. Die Gespräche sind streng vertraulich und unterliegen der Schweigepflicht. Sie können je nach Bedarf einen individuellen Termin vereinbaren.
Die Vertrauensdozent*innen sind
Standort Köln
Standort Aachen
Standort Wuppertal
Die psychologische Beratung steht Ihnen bei Sorgen und für alle Fragen und Anliegen zu Ihrem seelischen und allgemeinen Wohlbefinden zur Seite. Das können auch Themen sein, die gar nichts mit Ihrem Studium zu tun haben. Oder einfach, wenn Sie das Gefühl haben, dass es gut wäre, mal mit jemandem zu sprechen ohne bereits zu wissen, was los ist.
Beispiele für mögliche Themenfelder können sein:
Die psychologische Beratung an der Hochschule ist ein kostenfreies Angebot. Sie ist außerdem vertraulich – d.h. alle Inhalte unterliegen der Schweigepflicht und werden nicht an Dritte weitergegeben.
Wer berät Sie und wie läuft ein Beratungsgespräch ab?
Die psychologische Beratung des Kölner Studierendenwerks hilft Ihnen bei psychischen Belastungen, Problemen im Studium oder persönlichen Krisen weiter. Themen für vertrauliche Gespräche im geschützten Rahmen können u.a. sein: