Aktuelle Informationen des Rektorats
Wie das Ministerium für Kultur und Wissenschaft am 07.04.2020 durch eine Presseinformation mitgeteilt hat, beginnt „das aktuelle Sommersemester ab dem 20. April 2020 zunächst als Online-Semester“.
Für die HfMT Köln bedeutet dies, dass bis auf Weiteres keine Präsenzlehre stattfinden kann – Lehre ab dem 20. April also ausschließlich über Online-Tools, Video-Tutorials, Lehr-Lernplattformen oder andere E-Learning-Formate möglich sein wird. Dies betrifft explizit auch den künstlerischen Einzelunterricht.
Zu Möglichkeiten und Formaten von E-Learning und Videokommunikation erfolgen in Kürze weitere Informationen.
Angesichts der in der Politik noch offenen Perspektive über „Exit-Strategien“ aus dem Corona-Shutdown, kann auch das Rektorat keine Prognosen darüber abgeben, wie sich der Lehrbetrieb im Laufe der kommenden Monate konkret entwickeln wird, d.h. wann und inwieweit die Hochschulgebäude für Präsenzlehre zugänglich sein werden und welche Bedingungen dabei womöglich zu beachten sind.
Ohne also einen konkreten Zeitplan nennen zu können, verfolgt die Hochschulleitung jedoch einen Stufenplan, zumindest für eine partielle Rückkehr in den Hochschulbetrieb:
Wichtig
Ob, wann und in welchem Umfang das hier angedachte Öffnungsszenario realisiert werden kann, hängt von der epidemiologischen Entwicklung und den politischen Entscheidungen auf regionaler Ebene sowie im Land und im Bund ab.
Nach derzeitigem Wissenstand mutmaßt das Rektorat, dass im laufenden Sommersemester keine Gruppenveranstaltungen in Form von Präsenzlehre mehr möglich sein werden. Dies betrifft Theoriekurse, Seminare und Vorlesungen ebenso wie die Chor- und Ensemblearbeit. Auch Präsenzlehrveranstaltungen, bei denen Körperkontakt aus künstlerischen Gründen unvermeidbar ist (Musiktheater, Tanz), werden mit großer Wahrscheinlichkeit im Sommersemester nicht möglich sein. In allen genannten Bereichen werden digitale Lehrkonzepte unausweichlich sein, soweit diese sinnvoll eingesetzt werden können.
Prüfungen, bei denen persönliche Präsenz unabdingbar ist, können grundsätzlich erst stattfinden, wenn auch der dafür notwendige Präsenz-Unterricht wieder möglich ist. Für Fälle, in denen eine Verschiebung von Prüfungen zu erheblichen Härten führen würde, werden individuelle Regelungen getroffen. Auch alternative Prüfungsformen (evtl. unter Einbeziehung von Online-Tools) sind hier denkbar.
Nach derzeitigem Wissensstand wird es möglich sein, die Regelstudienzeit individuell zu verlängern, so dass Studierenden keine Nachteile entstehen. An der Angleichung der BAföG-Bedingungen an eine verlängerte Regelstudienzeit wird derzeit im politischen Raum gearbeitet.
Schließlich
Auch wenn die derzeit notwendigen Einschränkungen im Lehr- und Studienbetrieb fundamental sind und digitale Formate in den nun mal auf analoge Präsenz beruhenden Künsten Musik und Tanz an ihre Grenzen stoßen werden, sollte unser aller Bemühen darauf gerichtet sein, größtmögliche Kontinuität in Studium und Lehre zu gewährleisten. Ich bin fest davon überzeugt, dass die von Musik und Tanz ausgehende ästhetische Kraft nicht von diesem Virus besiegt werden kann und dass wir die unmittelbare Inspiration, die von unseren Künsten ausgeht, „nach Corona“ wieder neu erleben und schätzen werden.
Bleiben Sie gesund!
Für das Rektorat der HfMT Köln
Köln, den 09. April 2020
Prof. Dr. Heinz Geuen
Rektor