Das International Office der Hochschule für Musik und Tanz Köln berät und betreut Studierende der HfMT mit Interesse an Auslandsaufenthalten (Outgoings) und Austauschstudierende (Incomings) bei der Durchführung des EU-Programms Erasmus+ sowie der DAAD Stipendienprogramme STIBET und PROMOS.
Kontakt
Heike Gecks und Katja Haus: international-office(at)hfmt-koeln(dot)de
Studierende können mit Erasmus+ nach Abschluss des ersten Studienjahres an einer europäischen Partnerhochschule studieren, um dort ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern und ihre Berufsaussichten zu verbessern. Sie lernen dabei das akademische System einer ausländischen Hochschule ebenso kennen wie deren Lehr- und Lernmethoden.
Die Aufenthalte werden in allen Programmländern gefördert.
Die Bewerbungsfrist für Outgoings ist jeweils der 01.03. eines Jahres und gilt sowohl für Bewerbungen zum Sommer- als auch Wintersemester.
Eine Bewerbung nach den vorgegebenen Fristen ist nicht möglich.
Voraussetzungen für eine Bewerbung sind:
Bitte informieren Sie sich an der Partnerhochschule, in welcher Form Sie sich um einen Erasmusplatz bewerben. Die Hochschulen nutzen entweder ein eigenes (Online) Mobilitätstool oder die EASY-Plattform des AEC.
Die Hochschule für Musik und Tanz nutzt zusammen mit einem Großteil der europäischen Kunst- und Musikhochschulen für die Erasmusbewerbungen die Online-PlattformEASY vom AEC (Association Européenne des Conservatoires, Académies des Musique et Musikhochschulen).
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung daher über das Online-Bewerbungsportal unter https://aec.dreamapply.com/ ein, es sei denn, Sie finden auf der Webseite der von Ihnen bevorzugten Partnerhochschule eindeutig anderslautende Informationen. Sollten Sie einen Nomination Letter benötigen, wenden Sie sich gerne ans International Office.
Bei EASY können Sie maximal 3 Bewerbungen einreichen. Sofern das EASY-Portal der Partnerhochschule erst zu einem späteren Zeitpunkt öffnet oder die Bewerbungsfristen abweichen, d.h. Sie daher die Bewerbungsunterlagen nicht bis zum 01.03 eines Jahres einreichen können, schicken Sie in jedem Fall eine E-Mail an international-office(at)hfmt-koeln(dot)de mit Informationen über den geplanten Auslandsaufenthalt, insbesondere die Dauer und die geplanten Partnerhochschulen.
Wir freuen uns über Ihr Interesse an einem Aufenthalt im Rahmen von Erasmus+ an der Hochschule für Musik und Tanz Köln.
Für eine Bewerbung müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Eine Bewerbung nach den vorgegebenen Fristen ist nicht möglich.
Eine Übersicht über die Studiengänge finden Sie unter https://www.hfmt-koeln.de/studiengaenge/
Die Bewerbung für einen Studienplatz im Rahmen eines Erasmusaufenthalts an der HfMT Köln erfolgen als Online-Bewerbung.
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen über das EASY-Portal ein www.aec.dreamapply.com
Das Vorlesungsverzeichnis der HfMT Köln finden Sie hier.
Hier finden Sie wichtige und hilfreiche Informationen für Ihre Einschreibung.
Sie zahlen an der Hochschule für Musik und Tanz Köln einen Semesterbeitrag, den alle Studierenden in Deutschland zahlen. Es handelt sich dabei nicht um eine Studiengebühr.
Der Semesterbeitrag setzt sich aus folgenden Beträgen zusammen: Semesterticket (VRS inkl. NRW-Ticket), Sozialgebühren für das Kölner Studierendenwerk, AStA-Beiträge für die studentische Selbstverwaltung, Hochschulsport und Abdeckung Sozialhärtefallregelung.
Allgemeine Informationen zur Krankenversicherung für Studierende finden Sie hier.
Studierende aus den EU-/EWR-Staaten und der Schweiz, die im Herkunftsland bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, können sich ihre Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland anerkennen lassen. Dazu wenden Sie sich an eine gesetzliche deutsche Krankenkasse, die an die Hochschule für Musik und Tanz Köln den Versichertenstatus (gesetzlich oder nicht gesetzlich versichert) meldet. Die Krankenkasse erstellt hierzu elektronisch eine Meldung "M10", die u.a. Angaben zu Name, Geschlecht, Anschrift und Gesburtsdatum sowie Krankenversicherten- und Betriebsnummer der Krankenkasse enthält, und übermittelt diese an die Hochschule. Die Absendernummer der HfMT Köln lautet H0000962
Die großen gesetzlichen Krankenkassen sind:
Eine Übersicht aller Krankenversicherungen erhalten Sie hier.
Wichtige und hilfreiche Hinweise zu Unterkunft finden Sie unter https://www.hfmt-koeln.de/erste-schritte3/
Bei Fragen und Problemen steht Ihnen das Betreuungsbüro der Hochschule hilfreich zur Seite: betreuungsbuero(at)hfmt-koeln(dot)de.
REST-Richtlinie
Unter bestimmten Voraussetzungen können Studierende und Forschende aus dem EU-Ausland von erleichterten Mobilitätsrechten innerhalb der EU profitieren. Dieses spezielle Verfahren heißt REST-Richtlinie (REsearchers and STudents) und es betrifft Personen, die:
Ausnahmen sind hierbei Dänemark und die Republik Irland, die nicht an dem REST-Verfahren teilnehmen.
Studierende müssen folgende Voraussetzungen erfüllen, damit sie am REST-Verfahren teilnehmen können:
Der Aufenthaltstitel im ersten EU-Aufenthaltsstaat muss die folgenden Bedingungen erfüllen:
Welche Unterlagen müssen Studierende einreichen?
Reichen Sie bitte zusammen mit Ihren Einschreibungsunterlagen folgende Unterlagen per E-Mail (international-office(at)hfmt-koeln(dot)de) ein:
Sämtliche Dokumente, bis auf den Pass und den Aufenthaltstitel, müssen auf Deutsch eingereicht werden.
Wie kann ich nachweisen, dass mein Lebensunterhalt gesichert ist?
Der notwendige Betrag der Lebensunterhaltssicherung richtet sich nach dem Bedarf, der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetzt, kurz BAFöG, bestimmt wird und ist veränderlich. Seit Januar 2023 müssen Sie monatlich einen Betrag von mindestens 934 Euro nachweisen können. Der Betrag kann folgendermaßen nachgewiesen werden:
Ab wann kann ich mich für REST registrieren?
Sobald Sie die Zulassung zu Ihrem Aufenthalt an der Hochschule für Musik und Tanz erhalten haben, können Sie sich für das REST-Verfahren registrieren.
Genehmigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF):
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bamf.de/DE/Themen/MigrationAufenthalt/ZuwandererDrittstaaten/MobilitaetEU/MobilitaetStudent/mobilitaet-student-node.html
Sie können sich bei Fragen zu Ihrem Learning Agreement direkt an die/den Erasmusbeauftragte*n Ihres Fachbereichs wenden:
Im Rahmen des Erasmus+-Programms haben Sie die Möglichkeit, an einer kooperierenden Hochschule Lehrtätigkeiten aufzunehmen. (Staff mobility for teaching)
Diese Mobilität ist in der Regel für 5 Tage plus Reisetage möglich.
Bitte wenden Sie sich, bevor Sie in die Detailplanung Ihres Aufenthalts gehen, frühzeitig an das International Office. Gerne unterstützt Sie das International Office bei allen Fragen zur Finanzierung und zum Ablauf der Dozierendenmobilität.
Kontakt: international-office(at)hfmt-koeln(dot)de;
Tel.: 0221 28380 150/-143
Die Pflichten und Rechte der Studierenden im Erasmus+ Programm sind in der „Erasmus+ Studierendencharta“ geregelt, die sie anbei finden.