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International Office

Das International Office der Hochschule für Musik und Tanz Köln berät und betreut Studierende der HfMT mit Interesse an Auslandsaufenthalten (Outgoings) und Austauschstudierende (Incomings) bei der Durchführung des EU-Programms Erasmus+ sowie der DAAD Stipendienprogramme STIBET und PROMOS. 

Kontakt
Heike Gecks und Katja Haus: international-office(at)hfmt-koeln(dot)de

    Studierende können mit Erasmus+ nach Abschluss des ersten Studienjahres an einer europäischen Partnerhochschule studieren, um dort ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern und ihre Berufsaussichten zu verbessern. Sie lernen dabei das akademische System einer ausländischen Hochschule ebenso kennen wie deren Lehr- und Lernmethoden.

    Die Aufenthalte werden in allen Programmländern gefördert.

    • akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
    • Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
    • Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
    • Zuschuss für Green Travel
    • Zuschüsse für Studierende mit Kind/Kindern, Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
    • Zuschüsse für Erstakademiker*innen

    Die Bewerbungsfrist für Outgoings ist jeweils der 01.03. eines Jahres und gilt sowohl für Bewerbungen zum Sommer- als auch Wintersemester.

    Eine Bewerbung nach den vorgegebenen Fristen ist nicht möglich.

    Voraussetzungen für eine Bewerbung sind:

    • reguläre Immatrikulation an unserer Hochschule
    • Abschluss des ersten Studienjahres
    • Studienaufenthalt an einer Partnerhochschule, mit der die HfMT Köln eine Erasmus-Kooperationsvereinbarung (inter-institutional agreement) abgeschlossen hat
    • Heimat- und Gasthochschule besitzen eine gültige Erasmus Universitätscharta (E-CHE)

    Bitte informieren Sie sich an der Partnerhochschule, in welcher Form Sie sich um einen Erasmusplatz bewerben. Die Hochschulen nutzen entweder ein eigenes (Online) Mobilitätstool oder die EASY-Plattform des AEC.

    Die Hochschule für Musik und Tanz nutzt zusammen mit einem Großteil der europäischen Kunst- und Musikhochschulen für die Erasmusbewerbungen die Online-PlattformEASY vom AEC (Association Européenne des Conservatoires, Académies des Musique et Musikhochschulen).

    Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung daher über das Online-Bewerbungsportal unter https://aec.dreamapply.com/ ein, es sei denn, Sie finden auf der Webseite der von Ihnen bevorzugten Partnerhochschule eindeutig anderslautende Informationen. Sollten Sie einen Nomination Letter benötigen, wenden Sie sich gerne ans International Office.

    Bei EASY können Sie maximal 3 Bewerbungen einreichen. Sofern das EASY-Portal der Partnerhochschule erst zu einem späteren Zeitpunkt öffnet oder die Bewerbungsfristen abweichen, d.h. Sie daher die Bewerbungsunterlagen nicht bis zum 01.03 eines Jahres einreichen können, schicken Sie in jedem Fall eine E-Mail an international-office(at)hfmt-koeln(dot)de mit Informationen über den geplanten Auslandsaufenthalt, insbesondere die Dauer und die geplanten Partnerhochschulen.

    Wir freuen uns über Ihr Interesse an einem Aufenthalt im Rahmen von Erasmus+ an der Hochschule für Musik und Tanz Köln.

    Für eine Bewerbung müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie sind Studierende*r einer Partnerhochschule.
    • Sie erfüllen alle rechtlichen Voraussetzungen des Erasmusprogramms.
    • Sie wurden von Ihrer Hochschule für den Austausch nominiert (über EASY).
    • Sie reichen die Bewerbungsunterlagen vollständig und fristgerecht ein.
    • Wintersemester 2023/2024: Bewerbungen für einen Aufenthalt im Wintersemester 2023/2024 sind vom 01.02.2023 bis 15.04.2023 möglich. 
      Bewerbungsfrist: 15.04.2023
       
    • Wintersemester 2023/2024 und Sommersemester 2024: Bewerbungen für einen Aufenthalt im Wintersemester 20232/2024 und Sommersemester 2024 sind vom 01.02.2023 bis 15.04.2023 möglich. 
      Bewerbungsfrist: 15.04.2023
       
    • Sommersemester 2024: Bewerbungen für einen Aufenthalt im Sommersemester 2024 sind vom 15.09.2023 bis 15.11.2023 möglich. 
      Bewerbungsfrist: 15.11.2023

    Eine Bewerbung nach den vorgegebenen Fristen ist nicht möglich.
     

    Eine Übersicht über die Studiengänge finden Sie unter https://www.hfmt-koeln.de/studiengaenge/ 

    Die Bewerbung für einen Studienplatz im Rahmen eines Erasmusaufenthalts an der HfMT Köln erfolgen als Online-Bewerbung.

    Bitte reichen Sie folgende Unterlagen über das EASY-Portal ein www.aec.dreamapply.com 

    • Lebenslauf
    • Transcript of Records
    • Learning Agreement
    • Motivationsschreiben
    • Links zu ca. 20 Minuten Musikaufnahmen (Audio und/oder Video)
    • Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse Level A2

    Das Vorlesungsverzeichnis der HfMT Köln finden Sie hier.

    Hier finden Sie wichtige und hilfreiche Informationen für Ihre Einschreibung.

    Semesterbeitrag

    Sie zahlen an der Hochschule für Musik und Tanz Köln einen Semesterbeitrag, den alle Studierenden in Deutschland zahlen. Es handelt sich dabei nicht um eine Studiengebühr.

    Der Semesterbeitrag setzt sich aus folgenden Beträgen zusammen: Semesterticket (VRS inkl. NRW-Ticket), Sozialgebühren für das Kölner Studierendenwerk, AStA-Beiträge für die studentische Selbstverwaltung, Hochschulsport und Abdeckung Sozialhärtefallregelung.

    Krankenversicherung

    Allgemeine Informationen zur Krankenversicherung für Studierende finden Sie hier.

    Studierende aus den EU-/EWR-Staaten und der Schweiz, die im Herkunftsland bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, können sich ihre Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland anerkennen lassen. Dazu wenden Sie sich an eine gesetzliche deutsche Krankenkasse, die an die Hochschule für Musik und Tanz Köln den Versichertenstatus (gesetzlich oder nicht gesetzlich versichert) meldet. Die Krankenkasse erstellt hierzu elektronisch eine Meldung "M10", die u.a. Angaben zu Name, Geschlecht, Anschrift und Gesburtsdatum sowie Krankenversicherten- und Betriebsnummer der Krankenkasse enthält, und übermittelt diese an die Hochschule. Die Absendernummer der HfMT Köln lautet H0000962

    Die großen gesetzlichen Krankenkassen sind:

    Eine Übersicht aller Krankenversicherungen erhalten Sie hier.

    Leben und Wohnen

    Wichtige und hilfreiche Hinweise zu Unterkunft finden Sie unter https://www.hfmt-koeln.de/erste-schritte3/ 

    Bei Fragen und Problemen steht Ihnen das Betreuungsbüro der Hochschule hilfreich zur Seite: betreuungsbuero(at)hfmt-koeln(dot)de.

    REST-Richtlinie

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Studierende und Forschende aus dem EU-Ausland von erleichterten Mobilitätsrechten innerhalb der EU profitieren. Dieses spezielle Verfahren heißt REST-Richtlinie (REsearchers and STudents) und es betrifft Personen, die:

    • eine nicht-EU oder drittstaatliche Staatsbürgerschaft haben,
    • in einem Mitgliedsstaat der EU (Schengen-Raum) studieren, und
    • innerhalb der EU eine strukturierte Mobilität (zum Beispiel Erasmus+) antreten möchten beziehungsweise für einen befristeten Zeitraum forschen oder lehren wollen.

    Ausnahmen sind hierbei Dänemark und die Republik Irland, die nicht an dem REST-Verfahren teilnehmen.

    Studierende müssen folgende Voraussetzungen erfüllen, damit sie am REST-Verfahren teilnehmen können:

    • Sie treten Ihre Mobilität innerhalb eines Mobilitätsprogramms an (z.B. Erasmus+).
    • Ihr Aufenthalt in Deutschland dauert nicht länger als 360 Tage.
    • Sie kommen aus einem sogenannten Drittstaat, das heißt, sie haben die Staatsangehörigkeit eines nicht-EU Landes und studieren in einem EU-Mitgliedsstaat (mit Ausnahme von Dänemark und Irland) des Schengen-Raumes.
    • Sie haben in einem EU-Land einen gültigen Aufenthaltstitel zu Studienzwecken (Ausnahme: Daueraufenthalt-EU oder europäischer unbefristeter Aufenthaltstitel). Der Aufenthaltstitel muss für die gesamte Dauer des geplanten Aufenthalts an der Hochschule für Musik und Tanz

    Der Aufenthaltstitel im ersten EU-Aufenthaltsstaat muss die folgenden Bedingungen erfüllen:

    • Befristeter Aufenthaltstitel zu Studienzwecken im Sinne der REST-Richtlinie.
    • Dieser muss für die gesamte Dauer des geplanten Aufenthalts gültig sein.
    • Es darf kein Daueraufenthaltstitel oder europäischer unbefristeter Aufenthaltstitel vorliegen.

    Welche Unterlagen müssen Studierende einreichen?

    Reichen Sie bitte zusammen mit Ihren Einschreibungsunterlagen folgende Unterlagen per E-Mail (international-office(at)hfmt-koeln(dot)de) ein:

    • Aufenthaltstitel des ersten EU-Mitgliedstaates zu Studienzwecken und im Sinne der REST-Richtlinie.
    • Nachweis über die Teilnahme an einem Unions- oder multilateralen Programm mit Mobilitätsmaßnahmen beziehungsweise die Vereinbarung zwischen den Hochschulen (dies kann zum Beispiel ein Erasmusvertrag sein)
    • Anerkannter, gültiger Pass/Passersatz.
    • Finanzierungsnachweis: Nachweis der Sicherung des Lebensunterhaltes.
    • Nachweis einer in Deutschland gültigen Krankenversicherung oder eine Befreiungsbescheinigung.

    Sämtliche Dokumente, bis auf den Pass und den Aufenthaltstitel, müssen auf Deutsch eingereicht werden.

    Wie kann ich nachweisen, dass mein Lebensunterhalt gesichert ist?

    Der notwendige Betrag der Lebensunterhaltssicherung richtet sich nach dem Bedarf, der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetzt, kurz BAFöG, bestimmt wird und ist veränderlich. Seit Januar 2023 müssen Sie monatlich einen Betrag von mindestens 934 Euro nachweisen können. Der Betrag kann folgendermaßen nachgewiesen werden:

    • Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse (gegebenenfalls der Eltern) oder
    • Einzahlung einer Sicherheitsleistung auf ein Sperrkonto bei einer Bank, von dem monatlich nur über einen Betrag anteilig entsprechend der Anzahl der Aufenthaltsmonate verfügt werden darf (zum Beispiel bei einem Jahr 1/12 pro Monat) oder
    • Verpflichtungserklärung oder
    • Stipendienbescheinigung (zum Beispiel Erasmus-Stipendium)
    • Es können verschiedene Nachweise eingereicht werden, die in Summe die Bedarfshöhe mindestens decken.

    Ab wann kann ich mich für REST registrieren?

    Sobald Sie die Zulassung zu Ihrem Aufenthalt an der Hochschule für Musik und Tanz erhalten haben, können Sie sich für das REST-Verfahren registrieren. 

    Genehmigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF):

    1. Sie reichen uns die oben genannten Unterlagen vollständig und fristgerecht per E-Mail (einzelne PDF-Dateien) ein: international-office(at)hfmt-koeln(dot)de
    2. Wir prüfen die Unterlagen auf Vollständigkeit und übermitteln diese an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Dieses prüft Ihre Unterlagen inhaltlich und erteilt eine Erlaubnis zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland. Dazu hat das BAMF 30 Tage Zeit. Nach Ablauf dieser 30 Tage gilt ihre Mobilität automatisch als genehmigt, sofern Sie keine explizite Ablehnung erhalten haben. Die Bescheinigung erhält das International Office. Diese senden wir Ihnen im Anschluss zu. Da dieses Dokument rein deklaratorischen Charakter hat, dürfen Sie bereits vor Erhalt der Bescheinigung nach Deutschland einreisen, sofern Sie keine Ablehnung durch das BAMF erhalten haben. Sie dürfen also nicht vor Ablauf der 30 Tage zum geplanten Aufenthaltsdatum nach Deutschland einreisen.

    Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bamf.de/DE/Themen/MigrationAufenthalt/ZuwandererDrittstaaten/MobilitaetEU/MobilitaetStudent/mobilitaet-student-node.html

    Sie können sich bei Fragen zu Ihrem Learning Agreement direkt an die/den Erasmusbeauftragte*n Ihres Fachbereichs wenden:

    • Fachbereich 1 (Komposition, Dirigieren,  Klavier, Orgel, Akkordeon, Gitarre, Mandoline, Tonsatz) 
      Herr Prof. Qiming Yuan (qiming.yuan@hfmt-koeln.de)
       
    • Fachbereich 2 (Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass, Orchesterleitung, Barockinstrumente- und Gesang, Cembalo) 
      Herr Prof. Leonard Schelb (leonard.schelb@hfmt-koeln.de)
       
    • Fachbereich 3 (Holzbläser, Blechbläser, Schlagzeug, Harfe Saxophon) 
      Herr Prof. Robert Winn (robert.winn(at)hfmt-koeln(dot)de)
       
    • Fachbereich 4 (Gesang, Musiktheater, Chorleitung) 
      Herr Prof. Kai Wessel (kai.wessel(at)hfmt-koeln(dot)de)
       
    • Fachbereich 5 ( Musikwissenschaft, Pädagogik, Kirchenmusik, Lehramt) 
      Frau Prof. Dr. Carmen Heß (carmen.hess(at)hfmt-koeln(dot)de)
      N.N. (Lehramt)
       
    • Fachbereich 6 (Jazz, Popp) 
      Frau Prof. Anette von Eichel (anette.voneichel(at)hfmt-koeln(dot)de)
       
    • Fachbereich 7/ZZT (Tanz, Tanzvermittlung, Tanzwissenschaft) 
      N.N.

    Im Rahmen des Erasmus+-Programms haben Sie die Möglichkeit, an einer kooperierenden Hochschule Lehrtätigkeiten aufzunehmen. (Staff mobility for teaching)

    Diese Mobilität ist in der Regel für 5 Tage plus Reisetage möglich. 

    Bitte wenden Sie sich, bevor Sie in die Detailplanung Ihres Aufenthalts gehen, frühzeitig an das International Office. Gerne unterstützt Sie das International Office bei allen Fragen zur Finanzierung und zum Ablauf der Dozierendenmobilität.

    Kontakt: international-office(at)hfmt-koeln(dot)de;
    Tel.: 0221 28380 150/-143

     

    Die Pflichten und Rechte der Studierenden im Erasmus+ Programm sind in der „Erasmus+ Studierendencharta“ geregelt, die sie anbei finden.