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Exmatrikulation

Studierende sind zu exmatrikulieren, wenn:

  • dies durch die/den Student*in beantragt wird (Antrag siehe unten)
  • die Einschreibung durch Zwang, arglistige Täuschung oder eine Straftat herbeigeführt wurde
  • in dem Studiengang eine nach der Prüfungsordnung erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden wurde oder zur Prüfung endgültig nicht mehr zugelassen werden kann
  • der Bescheid über die Zuweisung eines Studienplatzes während des Vergabeverfahrens von der für die Zuweisung zuständigen Stelle zurückgenommen worden ist
  • das Studium in dem gewählten Studiengang erfolgreich abgeschlossen wurde und eine weitere Hochschulausbildung nicht das Weiterbestehen der Einschreibung erfordert

Die Exmatrikulation erfolgt durch die Hochschulverwaltung (Prüfungsamt).

Studierende können exmatrikuliert werden, wenn:

  • das Studium nicht aufgenommen wurde oder sich zum Studium nicht zurückgemeldet und die zu entrichtenden Gebühren oder Beiträge trotz Mahnung und Fristsetzung mit Androhung der Maßnahme nicht entrichtet wurden
  • der Wohn- oder Aufenthaltsort nicht ermittelt werden kann
  • die Erfüllung der Verpflichtungen nach dem Sozialgesetzbuch gegenüber der zuständigen Krankenkasse nicht nachgewiesen wurden
  • der Anspruch auf Teilnahme an einer nach der Prüfungsordnung erforderlichen Prüfung verloren wurde
  • nach der Einschreibung Tatsachen bekannt wurden und noch fortbestehen oder eintreten, die zur Versagung der Einschreibung hätten führen müssen oder die zur Versagung der Einschreibung führen können

Wichtige Hinweise

Bei fehlender Rückmeldung tritt die Exmatrikulation zum Ende des Semesters ein, zu dem die/der Studierende sich eingeschrieben bzw. letztmalig zurückgemeldet hat. In allen anderen Fällen erfolgt die Exmatrikulation zum Ende des laufenden Semesters, in dem die Entscheidung getroffen wurde. Exmatrikulationsbescheinigungen stellt das Studiensekretariat (studiensekretariat@hfmt-koeln.de) auf Anfrage aus.

Dem Antrag auf Exmatrikulation sind beizufügen:

  • das vollständig ausgefüllte Exmatrikulationsformular
  • der Nachweis darüber, dass die/der Student*in der Hochschule für Musik und Tanz Köln gehörende Instrumente und Medien zurückgegeben hat und etwaige Mahnforderungen der Hochschule für Musik und Tanz bezahlt hat
  • ggf. bereits ausgehändigte bzw. ausgestellte Immatrikulationsbescheinigungen und Fahrausweise, die in die Zukunft wirken, wenn die Exmatrikulation auf Wunsch der Antragstellerin oder des Antragstellers mit sofortiger Wirkung ausgesprochen werden soll

Der Antrag ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben im Studiensekretariat einzureichen. Mehr zur Exmatrikulation finden Sie in der Einschreibungsordnung der Hochschule für Musik und Tanz Köln § 9 in der jeweils gültigen Fassung.