Während der Vorlesungszeit
Bestellen bis
Während der vorlesungsfreien Zeit
Bestellen bis
Eine Ausnahme besteht für Schallplatten. Diese können sofort ausgeliehen werden, müssen jedoch am selben Tag zurückgegeben werden.
Nach der Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Bereich Information, Kommunikation, Medien nach § 30 Hochschulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (GebO-IKM NRW) vom 18. August 2005, fallen Säumnisgebühren bei Überschreitung der Leihfrist, auch ohne vorhergehende Mahnung, an.
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Fristüberschreitung, und zwar werden je Band berechnet:
Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe eines im Rahmen der Kurzausleihe (z.B. Präsenzbibliothek) entliehenen Mediums fallen 2,- Euro je entliehener Medieneinheit und Kalendertag an. Solange Säumnisgebühren nicht bezahlt wurden, können keine Medien in der Bibliothek neu entliehen werden.
Jeweils zu Beginn des Semesters finden Einführungen in die Bibliothek statt. Die Termine werde rechtzeitig auf der Bibliothekshomepage (unter "Sie erreichen uns") und über Aushänge bekanntgegeben.