Mit einem Studium starten Sie in einen neuen Lebensabschnitt: Unbekannte Menschen, ungewohnte Situationen und fremde Umgebungen.
Dieser Anfang ist aufregend, interessant und vielleicht auch etwas mit Angst und Unsicherheiten besetzt; denn (nicht nur) mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen erfordert dieser Lebensabschnitt zusätzliche Energie sowie vielfältige Überlegungen und Entscheidungen.
Mit unserem Angebot „Studieren mit Beeinträchtigungen“ möchte Sie die Hochschule für Musik und Tanz Köln (HfMT) in diesem Lebensabschnitt bei einer gleichberechtigten und selbständigen Teilhabe am Studium und am studentischen Leben unterstützen.
Unser Ziel ist es, eine Hochschule für Alle zu gestalten. Das bedeutet Nachteilsausgleich und Chancengerechtigkeit für alle, die durch eine Behinderung / chronische Krankheit in der Eignungsprüfung und in ihrem Studium beeinträchtigt sind.
„Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.“ (§2 Abs.1 Sozialgesetzbuch IX)
Im Hochschulfreiheitsgesetz des Landes NRW ist vorgesehen: „Die Hochschulen wirken an der sozialen Förderung der Studierenden mit. Sie berücksichtigen die besonderen Bedürfnisse behinderter und chronisch kranker Studierender (...).“ (HFG § 3, Abs. 5)
Wir beraten sehr gern rund um Eignungsprüfung, Studium und Prüfungssituation - denn wir möchten auf gezielte Unterstützung von Studierenden mit Handicap und strukturelle Verbesserungen in der Hochschule hinarbeiten. Die Beratung ist offen für Studierende und Studieninteressierte, die sich für ein Studium an der HfMT interessieren oder bereits immatrikuliert sind.
Prof. Dr. Corinna Vogel (Dozentin)
Jan Hinrichs (studentischer Vertreter)
Gerne können Sie uns auch eine E-Mail oder einen Brief (Postfach 63) mit Ihren Anliegen schreiben. Die Beratung unterliegt selbstverständlich der Schweigepflicht und ist unentgeltlich.
Um Benachteiligungen im Studium zu verhindern, die sich aus einer Beeinträchtigung ergeben, gibt es Nachteilsausgleiche.
Je nach Beeinträchtigung (Gutachten vom Arzt) können individuelle Lösungen gefunden werden, so u.a. Zeitverlängerung in Prüfungen, Umwandlung von schriftlichen in mündliche Prüfungen oder umgekehrt.
Bei Erkrankungen während des Semesters können z.B. Fristverlängerungen für Hausarbeiten beantragt werden.
Wenn Sie wegen einer längeren Krankheit keine Lehrveranstaltungen besuchen können und dies die Erbringung der erwarteten Studien- und Prüfungsleistungen verhindert, ist eine weitere Option ein Urlaubssemester zu beantragen.