Die Hochschule für Musik und Tanz Köln besitzt das Promotionsrecht für alle mit wissenschaftlichen Professuren an ihr vertretenen Fachgebiete, derzeit: Musikwissenschaft, Musikpädagogik, Tanzwissenschaft, Musikermedizin. Durch die Promotion erlangen Studierende den Grad eines Doktors der Philosophie (Dr. phil.). Der Doktorgrad ist der höchste in Europa verliehene akademische Grad.
Forschungsarbeiten in Betreuung durch wissenschaftliche Professorinnen und Professoren der Hochschule für Musik und Tanz Köln können in verschiedenen Teilgebieten der Promotionsfächer aufgenommen werden. Die Hochschule für Musik und Tanz Köln unterstützt insbesondere auch innovative und praxisrelevante Forschungsvorhaben sowie interdisziplinär angelegte Konzeptionen. Neben der fachlichen Betreuung durch den Doktorvater oder die Doktormutter haben alle Doktorandinnen und Doktoranden der Hochschule die Möglichkeit, ihre Forschungsprojekte in Forschungs- und Promotionskolloquien diskutieren zu lassen.
Die Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion und der Umfang der ggf. zu erbringenden Studienleistungen gestalten sich je nach den bisherigen Studienleistungen und Abschlüssen der Bewerberinnen und Bewerber unterschiedlich. Ausführliche Angaben hierzu finden sich in der Promotionsordnung.
Die Bewerbung erfolgt online über die Plattform muvac. Alle Informationen zum Verfahren finden Sie auf unserer Bewerbungsseite.
Allgemeine Zulassungsvoraussetzung ist u.a. die angemessene Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Zulassungsvoraussetzungen sind ferner:
Im Downloadbereich befindet sich neben der Promotionsordnung ein Merkblatt zur Zulassung, ein Laufzettel zur Immatrikulation und eine Information über Richtlinien für die Gestaltung des Exposés.
Über die Zulassung zur Promotion entscheidet der Promotionsausschuss. Nach Erbringung der Studienleistungen und Fertigstellung der Dissertation kann sich die Doktorandin bzw. der Doktorand zum Promotionsverfahren anmelden. Das Verfahren umfasst die Begutachtung der Dissertation durch den Betreuer bzw. die Betreuerin und durch eine weitere Fachvertreterin bzw. einen weiteren Fachvertreter. Der Promotionsausschuss entscheidet auf der Grundlage der Gutachten über die Annahme oder Ablehnung der Arbeit und ihre Benotung. Bei Annahme der Arbeit erfolgt als letzter Prüfungsteil die Disputation.
Wissenschaft lebt vom Fragen, Nachdenken, Forschen – und von der Kommunikation. Um die Erträge der Forschung allgemein zugänglich zu machen und in die fachlichen Diskurse einzubringen, besteht an allen Hochschulen und Universitäten die Pflicht zur Veröffentlichung von Dissertationen. Die Veröffentlichung haben die Doktorandinnen und Doktoranden selbst zu besorgen. Erst danach wird ihnen die Promotionsurkunde mit dem Siegel der Hochschule für Musik und Tanz Köln ausgehändigt und entsteht das Recht zur Führung des Doktorgrades.