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Master of Arts Musikpädagogik

Master of Arts - Musikpädagogik

Der wissenschaftliche Masterstudiengang ist in erster Linie gedacht für Absolventinnen und Absolventen von künstlerisch-pädagogischen Studiengängen oder von künstlerischen Studiengängen, sofern dort bereits ein pädagogischer Schwerpunkt gesetzt wurde. Die Studierenden erhalten die Möglichkeit, in einem zweijährigen Masterstudium ihre wissenschaftlichen pädagogischen Kenntnisse zu vertiefen und ihre Kompetenzen in diesem Bereich weiter auszubilden. Zu diesem Zweck werden Theorie und Praxis der Musikpädagogik und benachbarter Disziplinen vermittelt. Seit dem WiSe 2020/21 ist es möglich, sich um die Teilnahme an einem Wahlpflichtmodul zur Künstlerischen Forschung im Bereich der Musikpädagogik zu bewerben (s. Merkblatt im Kasten rechts).

Der Masterstudiengang dient als Weiterqualifizierung im Bereich Musikpädagogik für Berufsfelder wie Fortbildung, Musikvermittlung, Hochschule oder die Leitung von Musikinstitutionen und ist gleichzeitig als Vorbereitung für eine Promotion konzipiert. Er kann in Teilzeit berufsbegleitend studiert werden.

Basisinformationen

  • Studienabschluss: Master of Arts
  • Regelstudienzeit: 4 Semester
  • Studienbeginn: Wintersemester
  • Studienumfang: 120 Credits
  • Weiterführende Studienmöglichkeiten: Promotion

Die Bewerbung erfolgt online über die Plattform muvac. Alle Informationen zum Verfahren finden Sie auf unserer Bewerbungsseite.

Der Studiengang setzt eine der folgenden Qualifkationen voraus:

  • Studium instrumentalpädagogischer Studiengänge oder
  • Studium des Bachelor of Music (Profil IP) bzw. künstlerischer Studiengänge mit pädagogischem Profil (d.h. es müssen mind. 20 CP in allgemein pädagogischen / musikpädagogischen / fachdidaktischen Veranstaltungen erworben worden sein). *)

Zulassung

Für die Zulassung zum Studiengang "Master of Arts Musikpädagogik" müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • Lebenslauf,
  • Nachweis über den Abschluss eines einschlägigen Hochschulstudiums (beglaubigte Kopie),
  • eine selbständig verfasste wissenschaftliche musikpädagogische Hausarbeit im Umfang von mindestens 15 Seiten bzw. im Fall der Bewerbung um die Teilnahme am Wahlpflichtmodul zur Künstlerischen Forschung im musikpädagogischen Feld zusätzlich (!) ein Exposé für ein musikpädagogisch akzentuiertes künstlerisches Entwicklungsvorhaben,
  • Motivationsschreiben für die Bewerbung,
  • ggf. Sprachzeugnis.

Über die Zulassung zum Studium entscheidet auf Basis dieser Unterlagen eine vom Fachbereich 5 eingesetzte Zulassungskommission. Die Kommission lädt Bewerber*innen einige Wochen danach zu einem Gespräch ein. Die Gespräche im Rahmen des Zulassungsverfahrens werden in Präsenz durchgeführt. Für Fragen in diesem Zusammenhang kontaktieren Sie bitte die Studiengangsleitung.

Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester endet am 1. Juni des jeweiligen Jahres.

Absolvent*innen mit einem künstlerischen Abschluss (Bachelor of Music ohne pädagogisches Profil) können nach einer entsprechenden Eignungsprüfung in das 5. Semester des Bachelor of Music Instrumentalpädagogik oder Gesangspädagogik oder Elementare Musikpädagogik einsteigen und haben dadurch noch zwei Jahre die Möglichkeit, ein pädagogisches Profil von mindestens 20 CP zu erwerben.

*) Falls nicht die erforderliche Zahl von Credits vorgewiesen wird, kann die Zulassungskommission ggf. die Aufnahme des Studiums mit Auflagen ermöglichen.

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Der Studiengang bietet eine Vertiefung im Fach Musikpädagogik, insbesondere in der Auseinandersetzung mit aktuellen Grundsatzfragen, mit der Forschungsdisziplin Musikpädagogik bzw. mit musikpädagogischer Künstlerischer Forschung sowie mit Musikpädagogik im Kulturvergleich.

Darüber hinaus ist die Erweiterung von Kenntnissen und Fertigkeiten in der Erziehungswissenschaft sowie der Musik- und Kulturwissenschaft gefordert. Der kontinuierliche Aufbau von Kompetenzen im Bereich der Forschungsmethodik und der Kommunikation und Präsentation von Wissen (auch in Hinblick auf Hochschuldidaktik) begleitet den gesamten Studiengang.

Die Erarbeitung und Vertiefung von Wissen ist systematisch an die musikpädagogische Praxis gekoppelt. So verbindet ein Modul durch alle vier Semester musikpädagogische Forschung mit der Begleitung eines Praxisprojekts bzw. mit der Erarbeitung eines künstlerischen Entwicklungsvorhabens im Feld der Musikpädagogik. Die Einführung in den Wissenschaftsbetrieb des Faches soll gefördert und durch die Anerkennung von entsprechenden Leistungen (Tagungsbesuche, Teilnahme an Methodenworkshops, Verfassen wissenschaftlicher Texte etc.) im Studiengang unterstützt werden.

Der Studiengang besteht aus folgenden sechs Modulen:

  • Grundsatzfragen der Musikpädagogik
  • Wissenskommunikation
  • Musikpädagogische Forschung und Wissenschaftstheorie bzw. Musikpädagogische Künstlerische Forschung
  • Erziehungswissenschaft
  • Kulturwissenschaft / Musikwissenschaft
  • Musikpädagogik im Kulturvergleich

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Prof. Dr. Natalia Ardila-Mantilla

Prof. Dr. Heinz Geuen

Prof. Dr. Arnold Jacobshagen

Prof. Dr. Sabine Meine

Prof. Dr. Anne Niessen

Prof. Dr. Hans Neuhoff

Prof. Dr. Michael Rappe

Prof. Dr. Christine Stöger

Prof. Dr. Jürgen Terhag

    Im Studiengang Master of Arts Musikpädagogik wird besonderer Wert auf eine individuelle Beratung jeder bzw. jedes Studierenden gelegt. Auf diese Weise lassen sich – wenn das gewünscht ist – im Rahmen des Studiums fokussierte musikpädagogische Interessen verfolgen, so dass der Studiengang – trotz der breiten und soliden Einführung in wissenschaftliches Arbeiten – ein je persönliches Profil erhält.