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Eignungsprüfung

Zulassungsbedingungen

Zulassungsbedingungen Bachelor of Arts

  • Allgemeine Hochschulreife oder eine vergleichbare Hochschulzugangsberechtigung
  • Nachweis eines Sprachzertifikats Test Daf4 oder DSH 2 für nichtdeutschsprachige Bewerber und Bewerberinnen
  • Erfolgreich bestandene Eignungsprüfung

Zulassungsbedingungen Master of Education (Studium mit zwei Unterrichtsfächern)

  • Ein abgeschlossenes einschlägiges Bachelor-Studium
  • Erfolgreich bestandene Eignungsprüfung

Zulassungsbedingungen Master of Education (Quereinstieg)

  • Ein abgeschlossener Bachelor of Music
  • Berufspraxis im allgemein bildenden Musikunterricht an Schulen im Ausmaß von 300 Stunden
  • Nachweis über 12 Leistungspunkte Musikpädagogik / Fachdidaktik
  • Erfolgreich bestandene Eignungsprüfung

Informationen zur Eignungsprüfung

Wer sich für ein Musikstudium interessiert, hat bereits eine längere intensive praktische Beschäftigung mit Musik vorzuweisen. Für die Aufnahme in die Studiengänge "Lehramt Musik" ist der Nachweis einer besonderen Eignung erforderlich. Die Breite der erwünschten Kompetenzen für Musiklehrende spiegelt sich auch in der Gestaltung der Eignungsprüfung für den Bachelor of Arts wider. Hierfür werden die Fähigkeiten im Instrumentalspiel, Gesang, in der Hörfähigkeit und Musiklehre sowie in der musikalischen Leitung eines Ensembles überprüft. Eingeschlossen sind auch ein Gespräch mit der Kommission sowie die Möglichkeit, besondere musikbezogene Leistungen zu präsentieren, die nicht Gegenstand der Prüfung sind.

Die Eignungsprüfung für den Master of Education (Studium mit zwei Unterrrichtsfächern) besteht aus zwei Teilen:

  • Reflexion einer Unterrichtssituation
  • Ensemble-Leitung unter Einbeziehung des Klaviers

Die Eignungsprüfung für den Master of Education (Ein-Fach-Master) besteht aus fünf Teilen:

  • Ensembleleitung mit schulpraktischem  Instrumentalspiel
  • Gesang
  • Arrangement/Musiktheorie (‚klassisch‘ und ‚Jazz/Pop‘)
  • Fachdidaktik / Musikpädagogik
  • Kolloquium

Für inhaltliche Fragen zur Eignungsprüfung stehen Ihnen das Lehramtssekretariat sowie die Studiengangsleitung zur Verfügung. Für organisatorische Fragen wenden Sie sich bitte an das Studiensekretariat der Hochschule. Antworten zu häufig gestellten organisatorischen Fragen finden Sie in der Download-Datei "FAQ Lehramt Musik" (siehe unten).

Die Eignungsprüfungen werden zweimal im Jahr durchgeführt, für den Master of Education (Ein-Fach-Master) ein Mal zum Wintersemester. 

Die Bewerbung erfolgt online über die Plattform muvac. Alle Informationen zum Verfahren finden Sie auf unserer Bewerbungsseite.

 

Anmeldefristen Bachelor und Master Lehramt Musik

  • 1. März (zum Wintersemester)
  • 1. Oktober (zum Sommersemester)

 

Eignungsprüfungen zum Wintersemester 2023/24

Bachelor of Arts Lehramt Musik:

Klausur: 15. April 2023 (1. Gruppe: 10.00-13.00 Uhr; 2. Gruppe: 14.00-17.00 Uhr)
Praktische Prüfungen: 23.-24. Mai 2023

Master of Education Lehramt Musik (mit zweiten Fach):

26. Mai 2023

Master of Education (Ein-Fach-Master):

25. Mai 2023

Außerdem wichtig für den Master Lehramt Musik

Das Zulassungsverfahren läuft zusätzlich zu den Eignungsprüfungen über ein Online-Portal der Universität zu Köln. Informationen hierzu erhalten Sie über das Zentrum für Lehrerbildung (ZfL) der Uni Köln.

Vorbereitungskurse des AStA

 

Der AStA organisiert jedes Semester vor der Eignungsprüfung einen Vorbereitungskurs.
Hier findet ihr die Termine und Informationen zu den aktuellen Vorbereitungskursen.

Fragen an die Mail-Adresse: soziales(at)asta-hfmt-koeln(dot)de

 

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