Nach § 20 des Kunsthochschulgesetzes NRW ist der Senat der Hochschule für Musik und Tanz Köln für die folgenden Angelegenheiten zuständig:
- Wahl der Rektorin oder des Rektors und der Prorektorinnen oder Prorektoren
- Erlass und Änderung von Rahmenordnungen und Ordnungen der Hochschule
- Vorschlag zur Ernennung der Kanzlerin oder des Kanzlers
- Empfehlungen und Stellungnahmen in Angelegenheiten der Kunst, Lehre, künstlerischen Entwicklungsvorhaben, Forschung, Kunstausübung und des Studiums, die die gesamte Hochschule oder zentrale Einrichtungen betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind.
- Zudem beschließt der Senat der Hochschule für Musik und Tanz Köln den Frauenförderplan der Hochschule.
Die aktuelle Senatszusammensetzung finden Sie rechts als Download.