Seit dem Wintersemester 2011/12 können junge Menschen in Nordrhein-Westfalen gebührenfrei studieren. Damit die Qualität der Lehre an den Hochschulen im Land weiterhin hoch bleibt, erhalten diese eine dauerhafte Zahlung von jährlich mindestens 249 Millionen Euro, um den Wegfall der Studiengebühren zu kompensieren. Dieser Betrag entspricht den Studiengebühren, die den Hochschulen im Jahr 2009 zur Verfügung standen. Diese Mittel zur Verbesserung der Qualität in Lehre und Studium (Qualitätsverbesserungsmittel) werden über einen Schlüssel an alle an nordrhein-westfälischen Hochschulen verteilt. Ab 2021 wurde der Betrag auf 300 Millionen Euro jährlich erhöht.
Die Kommission zur Verbesserung der Qualität in Lehre und Studium (QVM Kommission) berät die Hochschulleitung in allen Fragen hinsichtlich der Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen und der Verwendung der Qualitätsverbesserungsmittel.
Die QVM Kommission setzt sich aus einem Mitglied des Rektorats, zwei Vertreterinnen oder Vertretern aus dem Bereich der Lehre, einer Person, die weder Mitglied noch Angehörige oder Angehöriger der Hochschule für Musik und Tanz Köln ist, und fünf Studierende der HfMT Köln zusammen.