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Childcare

Kinderbetreuung an der Hochschule für Musik und Tanz Köln

Als familienfreundliche Hochschule bieten wir Studierenden und Mitarbeiter*innen verschiedene Möglichkeiten zur Kinderbetreuung, um den individuellen Bedürfnissen aller Hochschulangehörigen gerecht zu werden.

1. Betreuungsplätze für unter Dreijährige an der HfMT Köln / KITA ZWERGENTANZ

Für die Betreuung unter Dreijähriger bietet die Hochschule seit 2011 ihren Studierenden und Mitarbeiter*innen die Möglichkeit, einen Betreuungsplatz in der KITA ZWERGENTANZ in Anspruch zu nehmen. Die Kita befindet sich direkt neben dem Hauptgebäude der HfMT Köln in den Räumen Unter Krahnenbäumen 81-83 in Köln.

In der Kita Zwergentanz werden bis zu neun Kinder im Alter zwischen einem und drei Jahren von unseren zwei erfahrenen Tagespflegekräften Natalie Moser und Ricky Granrath betreut. Fünf Kinder können montags bis freitags in den Zeiten von 8:00 – 15:30 Uhr sowie weitere vier Kinder von 8:30 – 14:30 Uhr betreut werden.
Die Bewerbung um einen Platz erfolgt über die Hochschule. Gleichzeitig muss eine Bewerbung an den Sozialbund Katholischer Frauen geschickt werden, der die Zuteilung der Tagespflegeplätze für die Stadt Köln übernommen hat. Finanziert wird die Betreuung derzeit durch die Hochschule und die Stadt Köln. Die Stadt wiederum fordert einen monatlichen Beitrag, der abhängig vom Einkommen beider Eltern ist.

Bei Interesse an einem Betreuungsplatz können Sie das Formular „Kinderbetreuung Zwergentanz“ (siehe Download-Spalte rechts) unter kinderbetreuung(at)hfmt-koeln(dot)de einreichen und sich so auf einen Betreuungsplatz bewerben.

Betreuungsbedarf ist nicht ausreichend?

Ab einem Mehrbedarf von 35h/Woche, besteht die Möglichkeit über die Hochschule einen kostenpflichtigen Platz in einer Tagesstätte der FRÖBEL-Gruppe im Stadtgebiet Köln vermittelt zu bekommen. Die Kosten richten sich hier nach dem Betreuungsbedarf sowie dem Jahres-Netto-Einkommen beider Elternteile.

2. Betreuungsplätze in einem FRÖBEL-Kindergarten

Wer oder Was ist die FRÖBEL-Gruppe?

„Kompetenz für Kinder“ - Mit diesem Leitgedanken betreibt die FRÖBEL-Gruppe Krippen, Kindergärten und Horte in verschiedenen gemeinnützigen Gesellschaften in mehreren Bundesländern Deutschlands.
Arbeit und Handeln sind auf das Wohl der Kinder und ihrer Familien gerichtet. Die Grundprinzipien der FRÖBEL-Gruppe sind dabei:

  1. Prinzip der Ganzheitlich („Körper, Geist und Seele“)
  2. Prinzip des Tätigens („Denkend tätig machen“)
  3. Prinzip der Bindung
  4. Prinzip der wechselseitigen Anerkennung
  5. Partizipation

Weiteres zur FRÖBEL-Gruppe, zum Leitbild, zum pädagogischen Konzept uvm. erfahren sie unter www.froebel-gruppe.de.

Die HfMT Köln und die FRÖBEL-Gruppe

Die Kooperation mit der FRÖBEL-Gruppe ermöglicht Studierenden und Mitarbeiter*innen eine schnelle und flexible Lösung der Kinderbetreuung. Die Hochschule bietet über die Kooperation eine erleichterte Vermittlung von Betreuungsplätzen, damit die Kinder von Mitarbeiter*innen und Studierende in guten Händen betreut werden. Diese Kooperation mit FRÖBEL soll berufstätigen bzw. studierenden Eltern und vor allem alleinerziehenden Müttern und Vätern die Vereinbarkeit von Beruf bzw. Studium und Familie erleichtern.
Die FRÖBEL-Kindertagesstätten bieten insbesondere bedarfsorientierte erweiterte Öffnungszeiten, den Verzicht auf Sommerschließzeiten und das Angebot von weiteren flexiblen individuellen Ergänzungsleistungen.

FRÖBEL-Betreuungsplätze für unter Dreijährige

Ihr Betreuungsbedarf kann durch die KITA Zwergentanz nicht ausreichend gedeckt werden? Sie sind Angehörige*r der Hochschule für Musik und Tanz Köln? Ihr Kind ist zwischen 1 und 3 Jahren alt? Bei einem Mehrbedarf ab 35h/Woche nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

FRÖBEL-Betreuungsplätze für über Dreijährige

Sie haben Bedarf an einem Betreuungsplatz für Ihr Kind? Sie sind Angehörige*r der Hochschule für Musik und Tanz Köln? Ihr Kind ist mindestens 3 Jahre alt? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

Verfahren und Bewerbung um einen FRÖBEL-Betreuungsplatz

Bei Interesse an einem Fröbel-Betreuungsplatz in Kooperation mit der HfMT Köln können Sie das Formular „Kinderbetreuung Fröbel“ (siehe Download-Spalte rechts) unter kinderbetreuung(at)hfmt-koeln(dot)de einreichen und sich so auf einen Betreuungsplatz bewerben.

FRÖBEL vergibt die Plätze des Kontingents in Abstimmung mit der HfMT Köln. Hierzu schließt FRÖBEL einen Betreuungsvertrag mit den Eltern. Voraussetzung für den Abschluss eines Betreuungsvertrages durch FRÖBEL ist jedoch die Erteilung einer gültigen Bewilligung durch das zuständige Jugendamt.

Wie hoch sind die Kosten für einen Betreuungsplatz in einem FRÖBEL-Kindergarten?

Die Kindertageseinrichtung wird grundsätzlich wie ein öffentlicher Kindergarten nach den Bestimmungen des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) finanziert. Es gelten die Elternbeitragsbestimmungen der Stadt Köln. Die Höhe Ihres Elternbeitrages orientiert sich an Ihrem Einkommen und an dem von Ihnen gewählten Betreuungsumfang. Im Elternbeitrag sind die Kosten für ein Mittagessen nicht enthalten. Für die Familien, die einen FRÖBEL-Betreuungsplatz über die Hochschule belegt haben, fällt zusätzlich eine Kostenerstattung in Höhe von 10% der Kosten, die der HfMT von Fröbel monatlich für das jeweilige Kind in Rechnung gestellt werden an. Ausgenommen sind Studierende, diese werden von der Kostenbeteiligung befreit. Die Beträge belaufen sich derzeit auf:

  • 35 Euro für Kinder unter 3 Jahren pro Monat
  • 19 Euro für Kinder über 3 Jahren pro Monat. 

Das Abrechnungsverfahren mit der HfMT Köln

Die monatlichen Kosten werden im Lastschriftverfahren seitens der Hochschule eingezogen. Sie bekommen von der Hochschule eine Erklärung zum Lastschrifteinzug mit der Bitte diese an die Hochschule zurück zu senden. Der Betrag wird dann monatlich von ihrem Konto eingezogen.

3. Erstattung von Kinderbetreuungskosten außerhalb der regulären Kinderbetreuungszeiten

In Studium und Beruf können durch bspw. Fortbildungen, Dienstreisen oder Exkursionen und der Teilnahme an Gremiensitzungen auch Betreuungsstunden außerhalb der regulären Kinderbetreuungszeiten anfallen. Auf Antrag [ggf. PDF hier verlinken] kann Angehörigen der Hochschule unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für die Betreuung von Kindern bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres außerhalb der regulären Kinderbetreuungszeiten erstattet werden. Weitere Informationen sowie ein Antragsformular zu diesem Angebot finden Sie rechts unter Downloads.