Datenschutz umschreibt verschiedene Rechten und Pflichten und meint nicht nur den Schutz vor missbräuchlicher Datenverwendung oder Hackerangriffen. Die Datenschutzgesetze gestalten vor allem das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das ein Teil des Persönlichkeitsrechts ist. Datenschutz ermöglicht die persönliche Entfaltung und Lebensgestaltung, weil er gewährleistet, dass Sie nachvollziehen können, wer welche personenbezogenen Daten bei welcher Gelegenheit und zu welchem Zweck über Sie erhebt, speichert und verwendet.
Für die Kunst- und Musikhochschulen in Nordrhein-Westfalen bedeutet das vor allem, den gesetzlichen Informationspflichten nachzukommen und das Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) einzuhalten. Als öffentliche Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen müssen sie beispielsweise Auskunft über gespeicherte personenbezogenen Daten geben können, und durch technische und organisatorische Maßnahmen sicherstellen, dass keine unrechtmäßige Verwendung dieser Daten erfolgen kann. Als Grundprinzip gilt das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt: Die Verwendung personenbezogener Daten ist unzulässig, wenn nicht eine gesetzliche Erlaubnis, oder die Einwilligung des Betroffenen vorliegt. Es dürfen dann nur die Daten gespeichert und verwendet werden, die im Rahmen der Erlaubnis erforderlich sind.
Die Datenschutzbeauftragte wirkt auf die Einhaltung des Datenschutzes an der Hochschule hin. Alle öffentlichen Stellen, die personenbezogene Daten verarbeiten, bestellen gemäß § 32a Abs. 1 Satz DSG NRW behördliche Datenschutzbeauftragte. Die Kunst- und Musikhochschulen in NRW haben eine gemeinsame Datenschutzbeauftragte bestellt, die organisatorisch bei der Hochschule für Musik und Tanz Köln angesiedelt ist.
Die Datenschutzbeauftragte wird an allen datenschutzrelevanten Vorgängen im Hochschulbetrieb beteiligt, damit sie bei der Auswahl und Gestaltung von Datenverarbeitungsverfahren beraten und die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben überwachen kann. Hierzu zählen auch Schulungen der Mitarbeiter oder Lehrenden. Die Datenschutzbeauftragte führt das Verzeichnis über bestehende Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten (Verfahrensverzeichnis) und prüft durch Vorabkontrollen, ob neue Datenverarbeitungsverfahren zulässig sind.
Außerdem ist sie die Ansprechpartnerin für alle Anfragen der Hochschulangehörigen und der Bürgerinnen und Bürger zum Umgang mit personenbezogenen Daten an der Hochschule.
Datenschutzbeauftragte sind immer zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie können sich auch vertraulich an die Datenschutzbeauftragte der Kunst- und Musikhochschulen in Nordrhein-Westfalen wenden. Bitte beachten Sie, dass eine unverschlüsselte Email grundsätzlich nicht vertraulich ist. Wenn Sie Briefpost an „die Datenschutzbeauftragte“ oder „Datenschutz“ richten, wird die Post nicht geöffnet, bevor sie die Datenschutzbeauftragte erreicht.
Die Datenschutzbeauftragte der Kunst- und Musikhochschulen in Nordrhein-Westfalen erreichen Sie wie folgt:
Sie erreichen die stellvertretende Datenschutzbeauftragte der Hochschule für Musik und Tanz Köln vertraulich und postalisch unter
Auf den Internetseiten des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, finden Sie zahlreiche weitere Informationen über den Datenschutz bei öffentlichen Stellen des Landes NRW und den hier ansässigen Unternehmen.
Weitere Tipps zum Umgang mit Ihren Daten und was Sie tun können, um Ihre Daten zu schützen, finden Sie auf den Internetseiten