
Höhe:
500,- Euro, keine Differenzierung nach Studiengängen für alle ordentlichen Studenten
Die Einschreibung und Rückmeldung ist von der Einzahlung des Studienbeitrags abhängig!
Generelle Ausnahmen von der Beitragspflicht:
Ausnahmen von der Beitragspflicht auf Antrag:
Der Antrag ist grundsätzlich bis zum Anfang des Semesters einzureichen!
Anspruch auf ein verzinsliches Darlehen der NRW-Bank:
Stipendium der Hochschule für Musik und Tanz Köln
Es steht für die Stipendienvergabe nur ein bestimmtes Kontingent zur Verfügung (max. 25 pro Jahr).
Stand: 02/2010
Der Senat der Hochschule für Musik und Tanz Köln hat in seiner Sitzung vom 6. Juli 2006 die Einführung von Studienbeiträgen für alle Studiengänge einheitlich in Höhe von 500,00 Euro beschlossen.
Nähere Einzelheiten werden in der Satzung über die Erhebung von Studienbeiträgen und Hochschulabgaben an der Hochschule für Musik und Tanz Köln vom 06. Juli 2006 in der jeweils geltenden Fassung geregelt, z.B. Beitragsermäßigung und –befreiung sowie Stipendien.
Für ausländische Studierende, die nicht einem Mitgliedstaat der europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum angehören oder eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen oder sich im Rahmen von mit ausländischen Partnereinrichtungen vereinbarten Studienprogrammen an der Hochschule für Musik und Tanz Köln aufhalten, wird ein Betreuungsbeitrag in Höhe von derzeit 50,00 Euro pro Semester erstmalig seit dem Sommersemester 2007 erhoben.
Studierende, denen es nicht möglich ist den Studienbeitrag zu leisten, haben bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Anspruch auf ein verzinsliches Darlehen der NRW.BANK, mit dem die Entrichtung der Studienbeiträge sichergestellt werden kann. Informationen zu den Voraussetzungen und der Beantragung eines Studienbeitragdarlehens finden Sie auf der Internetseite der NRW.BANK. Weitere Auskünfte zum Studienbeitragsdarlehen können Sie auch telefonisch bei der NRW.BANK unter 01805 103830 (0,14 Euro je Minute) abrufen.
Die bisher erhobenen Langzeitstudiengebühren nach dem Studienkontenfinanzierungsgesetz werden mit Einführung der Studienbeiträge nicht mehr erhoben.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte unter der Tel.-Nr. 0221/912818-264 an Frau Gavazi.