Studienbeiträge

Studienbeiträge

 

Höhe:  

 

500,- Euro, keine Differenzierung nach Studiengängen für alle ordentlichen Studenten

Die Einschreibung und Rückmeldung ist von der Einzahlung des Studienbeitrags abhängig!  

 

Generelle Ausnahmen von der Beitragspflicht:

  • Beurlaubung
  • Praxis- oder Auslandssemester
  • ausschließliche Einschreibung als Doktorandin oder Doktorand
  • Studium im Rahmen der Studienprogramme des Deutschen Akademischen Austauschdienstes an der Hochschule für Musik und Tanz Köln
  • für Mitglieder in einem der deutschen Hochbegabtenförderungswerke
  • für ausländische Studierende, die eingeschrieben sind im Rahmen von zwischenstaatlichen oder übernationalen Abkommen oder von Hochschulvereinbarungen, die Gebührenfreiheit garantieren
  • Studierenden im Studiengang Lehramt im Prüfungssemester, dass heißt im letzten Semester vor dem Abschluss und somit an der Hochschule für Musik und Tanz Köln
  • Studienzeit verlängernde Auswirkungen der Prüfungs- und Studienorganisation, die durch die Hochschule zu vertreten sind

Ausnahmen von der Beitragspflicht auf Antrag:

  • Pflege und Erziehung minderjähriger Kinder für ein Elternteil (max. 6 Semester)
  • Mitwirkung in Organen der Hochschule, der Studierendenschaft, der Fachschaften der Studierendenschaft oder Studentenwerken (max. 6 Semester)
  • Wahrnehmung des Amtes der Gleichstellungsbeauftragten (max. 3 Semester)
  • studienzeitverlängernde Auswirkung einer Behinderung oder schweren Erkrankung
  • unbillige Härte im Einzelfall, wenn kein Anspruch auf ein Darlehen der NRW-Bank besteht

Der Antrag ist grundsätzlich bis zum Anfang des Semesters einzureichen!

Anspruch auf ein verzinsliches Darlehen der NRW-Bank:

  • berechtigt grundsätzlich alle Deutschen und Studierende mit der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und nach § 8 BAföG förderungsfähigen Studenten im Erststudium und konsekutiven Masterstudiengang
  • die Rückzahlungssumme des Darlehen ist für BAföG-Empfänger auf einen Höchstbetrag von 10.000,- € (einschl. Zinsen) unter Hinzuziehung der BAföG-Rückzahlung begrenzt
  • Darlehenssumme ist auf den Studienbeitrag begrenzt

Stipendium der Hochschule für Musik und Tanz Köln

  • für Studienanfänger Studienbeitragserlass für die ersten beiden Studienjahre (4 Semester)
  • bei Hochbegabung
  • bei finanzieller Bedürftigkeit oder wenn die Unterhaltsverpflichteten (Eltern) für drei oder mehr Kinder Kindergeld oder vergleichbare Leistungen in einem Mitgliedstaat der EU erhalten

Es steht für die Stipendienvergabe nur ein bestimmtes Kontingent zur Verfügung (max. 25 pro Jahr). 

Stand: 02/2010

 

Der Senat der Hochschule für Musik und Tanz Köln hat in seiner Sitzung vom 6. Juli 2006 die Einführung von Studienbeiträgen für alle Studiengänge einheitlich in Höhe von 500,00 Euro beschlossen. 

Nähere Einzelheiten werden in der Satzung über die Erhebung von Studienbeiträgen und Hochschulabgaben an der Hochschule für Musik und Tanz Köln vom 06. Juli 2006 in der jeweils geltenden Fassung geregelt, z.B. Beitragsermäßigung und –befreiung sowie Stipendien.  

Für ausländische Studierende, die nicht einem Mitgliedstaat der europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum angehören oder eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen oder sich im Rahmen von mit ausländischen Partnereinrichtungen vereinbarten Studienprogrammen an der Hochschule für Musik und Tanz Köln aufhalten, wird ein Betreuungsbeitrag in Höhe von derzeit 50,00 Euro pro Semester erstmalig seit dem Sommersemester 2007 erhoben.  

Studierende, denen es nicht möglich ist den Studienbeitrag zu leisten, haben bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Anspruch auf ein verzinsliches Darlehen der NRW.BANK, mit dem die Entrichtung der Studienbeiträge sichergestellt werden kann. Informationen zu den Voraussetzungen und der Beantragung eines Studienbeitragdarlehens finden Sie auf der Internetseite der NRW.BANK. Weitere Auskünfte zum Studienbeitragsdarlehen können Sie auch telefonisch bei der NRW.BANK unter 01805 103830 (0,14 Euro je Minute) abrufen.

Die bisher erhobenen Langzeitstudiengebühren nach dem Studienkontenfinanzierungsgesetz werden mit Einführung der Studienbeiträge nicht mehr erhoben.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte unter der Tel.-Nr. 0221/912818-264 an Frau Gavazi.

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