Hier finden Sie erste wichtige Hinweise zu folgenden Themengebieten:
Informationen zur Eignungsprüfung und zur Bewerbung finden Sie unter dem gleichnamigen Navigationspunkt!
Bachelor of Music
Nachweis eines der folgenden Zeugnisse:
TestDaF Stufe 3, Zertifikat B2 des Goethe-Instituts oder Zeugnis B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens
Bachelor of Arts / Master of Arts (siehe Sonderregelungen im jeweiligen Anmeldeformular) unter Antrag auf Zulassung!
Sie müssen diese Nachweise nicht vorlegen, wenn Sie:
Bei nicht ausreichenden deutschen Sprachkenntnissen kann das Studium eines Bachelor-Studienganges aufgenommen werden. Das erste Studienjahr kann zum Spracherwerb genutzt werden. Am Ende des Studienjahres muss eines der oben genannten Zeugnisse vorgelegt werden, um den Bachelor-Studiengang fortzusetzen. Wenn die entsprechenden Prüfungen dann nicht bestanden sind, kann das Studium nicht fortgesetzt werden.
Aufgrund der Kooperationsvereinbarung zwischen der Hochschule und der Sprachschule Sprachpunkt Köln werden kostenpflichtige Sprachkurse speziell für Musikstudierende und Studienbewerber durchgeführt. Die Kurse enden mit einer Prüfung auf dem Niveau B2. Das Zeugnis wird von der Hochschule anerkannt.
Master of Music
Für die Master-Studiengänge muss ein Sprach-Zertifikat eingereicht werden mit Niveau A2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER).
Bei nicht Vorliegen eines Sprachnachweises wird am Anschluss der Eignungsprüfung in der Hauptfachprüfung eine Sprachprüfung durchgeführt. Wenn die Sprachprüfung nicht bestanden wird, muss vor Beginn des Studiums der Sprachnachweis Niveau A2 nachgereicht werden, ansonsten ist eine Aufnahme des Studiums nicht möglich.
Studierendenausweis für Studienbewerber:
Bei Anmeldung und Fortführung eines Deutschkurses bei unserem Kooperationspartner Sprachpunkt Köln können Sie nach Überweisung des Semesterbeitrages bis zur Beendigung der Bewerberphase einen vorläufigen Studierendenausweis bekommen. Der Studierendenausweis berechtigt Sie unter anderem zur Benutzung der Überäume der Hochschule und der Mensa und gilt als Fahrausweis in Nordrhein-Westfalen. Ein Anspruch auf einen Studienplatz besteht dadurch nicht. Werden wir von Sprachpunkt Köln informiert, dass der Deutschkurs abgebrochen wurde, verlieren Sie den Studierendenstatus mit sofortiger Wirkung und werden exmatrikuliert.
Schulen / Deutschkurse
Köln
Akzeptiert werden außerdem das Zeugnis B" des Goetheinstitutes nach Sprachkursen an folgenden Schulen:
Aachen
Wuppertal
Wenn Sie zum Studium an der Hochschule für Musik und Tanz Köln zugelassen werden, erhalten Sie vom Studiensekretariat einen Zulassungsbescheid zur Eignungsprüfung.
Mit diesem Zulassungsbescheid können Sie dann ein Visum zu Studienzwecken bei der Deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland für die Einreise beantragen. Hier können Sie auch alle Bedingungen zur Visumerteilung erfragen.
In der Regel erhalten Sie ein Visum für die ersten drei Monate. Nach Ihrer Ankunft in Köln müssen Sie sich bei der städtischen Ausländerbehörde anmelden. Hier erhalten Sie die weitere Verlängerung Ihres Visums, wenn Sie ein ordnungsgemäßes Studium und eine gesicherte Finanzierung nachweisen. Bitte reisen Sie nicht mit einem Touristenvisum ein! Dieses kann nicht verlängert oder geändert werden, ohne dass Sie wieder in Ihr Heimatland zurückkehren und das führt zu hohen Kosten oder den Verlust Ihres Studien- oder Deutschkursplatzes.
Beantragen Sie das Visum so früh wie möglich, da bis zur tatsächlichen Ausstellung bis zu sechs Monate vergehen können.
Sie können auch ein sogenanntes „Bewerbervisum“ beantragen. Dies wird für Studierende ausgestellt, die keine direkte Zulassung haben, sondern vorher noch Prüfungen ablegen müssen.
Dies ist das einzige Visum, das in Deutschland zu einem Visum zu Studienzwecken umgewandelt werden kann, ohne dass Sie in Ihr Heimatland zurückkehren müssen. Fragen Sie deswegen unbedingt die Deutsche Botschaft in Ihrem Heimatland. Um ein Visum zu bekommen, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:
Immer häufiger müssen Studierende neben ihrem Studium zur Finanzierung Ihres Lebensunterhaltes arbeiten. Während für deutsche Studierende die Möglichkeiten vielseitig sind, sind die Regelungen für ausländische Studierende ungleich komplizierter. Bitte wenden Sie sich daher immer an das Akademische Auslandsamt.
Jeder, der an einer deutschen Hochschule studieren möchte, muss nachweisen, dass er krankenversichert ist. Europäische Studierende können für ein Jahr ihre Versicherung aus dem Heimatland anerkennen lassen. Dafür stellt Ihnen die Heimatversicherung das Formular E 109 oder E 111 aus, das Sie in Deutschland einer gesetzlichen Krankenversicherung vorlegen müssen, um eine Befreiung zu bekommen.
Europäische Studierende, die keine Versicherung aus ihrem Heimatland nachweisen können, oder die hier länger als ein Jahr studieren, und Studierende aus dem außereuropäischen Ausland müssen direkt in Deutschland eine Krankenversicherung abschließen. Wenn Sie jünger als 30 Jahre sind, können Sie sich bei einer der gesetzlichen Krankenkassen versichern; wenn Sie älter sind, müssen Sie sich privat versichern.
Informationen zu Krankenversicherungen finden Sie über das unabhängige Verbraucherportal 1A Krankenversicherung www.1A-Krankenversicherung.de.