Prüfungsamt

Beratung in Prüfungsangelegenheiten

 

Das Prüfungsamt berät Studierende und Lehrende in sämtlichen Fragen bezüglich der Abschlussprüfungen in den Diplomstudiengängen, den Aufbau- und Zusatzstudiengängen sowie den Bachelor- und Masterstudiengängen.
Das Prüfungsamt am Standort Köln finden Sie im Zwischengeschoss, Raum 9 und 10, sowie in Aachen und Wuppertal.

Sprechzeiten des Prüfungsamtes in Köln sind:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: 11:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag: 10:00 Uhr - 12:00 Uhr

Das Prüfungsamt ist für folgende Aufgaben zuständig

  • Beratung von Studierenden und Lehrenden in Prüfungsangelegenheiten
  • Zulassung, Planung und Organisation der Diplom-Vorprüfungen und Diplomprüfungen, der Abschlussprüfungen in den Aufbau- und Zusatzstudiengängen, der Hochschulprüfungen in den Bachelor- und Masterstudiengängen
  • Ausstellung Zeugnisse, Urkunden und Zertifikate, Transcript of records, Diploma Supplement 
  • Diplomarbeiten, Wissenschaftliche Hausarbeiten, Bachelor- und Masterarbeiten
  • Unterrichtspraktikum
  • Überwachung der Prüfungsverpflichtungen
  • Prüfungs- und Studienordnungen
  • Anrechung von Studien- und Prüfungsleistungen
  • Teilerlasse nach dem BAföG
  • Nachdiplomierungen / Zweitschriften
  • Sonstige prüfungsrechtliche Angelegenheiten

Beratung von Studierenden und Lehrenden in Prüfungsangelegenheiten

Bei Fragen zu Ihren Prüfungsangelegenheiten wenden Sie sich bitte während der Öffnungszeiten oder per Email an das Prüfungsamt:

pruefungsamt(at)hfmt-koeln(dot)de


Die Zulassung ist in der Rückmeldefrist zum jeweiligen Semester zu beantragen (Diplom-Vorprüfung zum 4. Semester; in den Bachelorstudiengängen für die besondere Modulprüfung im Kernmodul nach dem 2. Studienjahr ebenfalls zum 4. Semester; Diplom-, Abschluss- und Hochschulprüfungen zum jeweiligen Abschlusssemester der Regelstudienzeit). Die Anträge auf Zulassung zu den Diplom- und Vordiplomprüfungen sowie für die Prüfungen der Bachelor- und Masterstudiengänge stehen als download zur Verfügung.
Die Zeugnisse werden ca. 8 Wochen nach der letzten Prüfung ausgestellt und können nur persönlich oder mit einer Vollmacht in Zimmer 10 abgeholt werden.

Diplomarbeit

Der Antrag auf Genehmigung des Themas der Diplomarbeit  muss im 7. Studiensemester im Prüfungsamt eingereicht werden. Zuvor muss das Thema mit dem Erstgutachter besprochen und durch dessen Unterschrift bestätigt worden sein.

Bezüglich der Einreichung sind die folgenden Fristen zu beachten

Wintersemester: Einreichung bis 01.12.
Sommersemester: Einreichung bis 01.06.

Den Antrag auf Genehmigung des Themas der Diplomarbeit erhalten Sie im Prüfungsamt. 

Wissenschaftliche Hausarbeit

Der Antrag auf die Wissenschaftliche Hausarbeit muss im 8. Semester im Prüfungsamt eingereicht werden. Zuvor muss das Thema mit dem Erstgutachter besprochen und durch dessen Unterschrift bestätigt worden sein.

Bezüglich der Einreichung sind die folgenden Fristen zu beachten

Wintersemester: Einreichung bis 01.12.
Sommersemester: Einreichung bis 01.06.

Den Antrag auf Genehmigung des Themas der Wissenschaftlichen Hausarbeit erhalten Sie im Prüfungsamt.

Bachelorarbeit/-projekt

Der Antrag für die Bachelorarbeit/das Bachelorprojekt als besondere Modulprüfung (Hochschulprüfung) muss spätestens mit der Rückmeldung zum 7. Studiensemester im Prüfungsmat eingereicht werden. Zuvor muss das Thema mit einer betreuenden Dozentin/einem betreuenden Dozenten besprochen und durch dessen Unterschrift bestätigt worden sein.

Der Antrag auf Genehmigung der Bachelorarbeit/des Bachelorprojektes steht als download zur Verfügung.

Masterarbeit/-projekt

Der Antrag für die Masterarbeit/das Masterprojekt muss spätestens mit der Rückmeldung zum 4. Studiensemester im Prüfungsamt eingereicht werden. Zuvor muss das Thema mit einer betreuenden Dozentin/einem betreuenden Dozenten besprochen und durch dessen Unterschrift bestätigt worden sein.

Der Antrag auf Genehmigung der Masterarbeit/des Masterprojektes steht als download zur Verfügung.

Unterrichtspraktikum

Bewerbungsunterlagen und Hinweise zum Unterrichtspraktikum erhalten Sie im Prüfungsamt.

Überwachung der Prüfungsverpflichtungen

Die bestandenen Leistungsnachweise (LN) und die bestandenen prüfungsrelevanten Studienleistungen (PSL) in den Diplomstudiengängen erhalten Sie zur Ausgabe im Prüfungsamt in Zimmer 9 und 10. Jeder Studierende muss anhand des ihm vorliegenden Studienverlaufsplans die entsprechenden Prüfungsverpflichtungen (TN, LN, PSL) fristgerecht erbringen.
Für die Bachelor- und Masterstudiengänge gilt die Nachweispflicht entsprechend hinsichtlich der gemäß der Studienverlaufspläne zu erbringenden Credits (durch Studienleistungen, Teilnahmenachweise und Modulprüfungen).

Prüfungs- und Studienordnungen

Die Ausgabe der Prüfungs- und Studienordnungen für die Diplomstudiengänge erfolgt im Studiensekretariat, Zimmer 1. Die Prüfungsordnungen und Studienverlaufspläne für Bachelor- und Master-Studiengänge finden Sie bei den jeweiligen Studiengängen auf den Webseiten der Hochschule.

Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

Studienzeiten und Studienleistungen, die Sie in demselben Studiengang an anderen Musikhochschulen in Deutschland erbracht haben, werden von Amts wegen angerechnet.
Studienzeiten und Studienleistungen, die Sie in anderen Studiengängen erbracht haben, werden angerechnet, soweit sie von Ihnen als gleichwertiges Studium nachgewiesen werden. Bei Studienzeiten und Studienleistungen an Hochschulen außerhalb von Deutschland sind die von der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektoren gebilligten Äquivalenzvereinbarungen maßgebend. Das gleiche gilt auch für Prüfungsleistungen.
Über die Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen entscheidet der Prüfungsausschuss. Einstufungen erfolgen im Rahmen der Feststellung der künstlerischen Eignung.
Den Antrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen steht als download zur Verfügung. Bitte fügen Sie dem Antrag beglaubigte Kopien und beglaubigte Übersetzungen der Zeugnisse und Bescheinigungen bei.
Der Antrag ist innerhalb von vier Wochen nach Beginn des 1. Studiensemesters an der Hochschule für Musik und Tanz Köln im Prüfungsamt einzureichen.

Nachdiplomierungen

Die Hochschule für Musik und Tanz Köln verleiht auf Antrag nachträglich den Diplomgrad in den Studiengängen Musikpädagogik sowie Evangelische und Katholische Kirchenmusik.
Der Antrag ist schriftlich an den Prüfungsausschuss zu richten. Ihm ist eine amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses der bestandenen Prüfung beizufügen. Nach Antragstellung geht Ihnen ein Gebührenbescheid in Höhe von 75,-- Euro zu.

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