Die Hochschule für Musik und Tanz Köln besitzt das Promotionsrecht für alle mit wissenschaftlichen Professuren an ihr vertretenen Fachgebieten (derzeit: Musikwissenschaft, Musikpädagogik, Tanzwissenschaft, Kulturmanagement, Musikermedizin). Durch die Promotion erlangen Studierende den Grad eines Doktors der Philosophie (Dr. phil.). Der Doktorgrad ist der höchste in Europa verliehene akademische Grad.
Forschungsarbeiten in Betreuung durch wissenschaftliche Professorinnen und Professoren der Hochschule für Musik und Tanz Köln können in allen Teilgebieten der Promotionsfächer aufgenommen werden. Die Hochschule für Musik und Tanz Köln unterstützt insbesondere auch innovative und praxisrelevante Forschungsvorhaben sowie interdisziplinär ausgelegte Konzeptionen. Neben der fachlichen Betreuung durch den Doktorvater oder die Doktormutter präsentieren alle Doktoranden der Hochschule am „Tag des wissenschaftlichen Nachwuchses“ ihre Arbeiten in größerem Kreis und stellen sich den Fragen von Kommilitonen und Dozenten.
Die Zulassungsvoraussetzungen zum Promotionsstudium und der Umfang der zu erbringenden Studienleistungen gestalten sich je nach den bisherigen Studienleistungen und Abschlüssen der Bewerber/innen unterschiedlich. Ausführliche Angaben hierzu finden sich in der Promotionsordnung (§ 3 und § 4) und in der Studienordnung (§ 2 bis § 8) (Download: Promotionsordnung HfMT Köln.pdf und Studienordnung Promotionsstudium HfMT Köln.pdf).
Allgemeine Zulassungsvoraussetzung ist u.a. die angemessene Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Zulassungsvoraussetzungen sind ferner:
Über die Zulassung zum Promotionsstudium entscheidet der Promotionsausschuss. Nach Erbringung der Studienleistungen und Fertigstellung der Dissertation kann sich die Doktorandin/der Doktorand zum Promotionsverfahren anmelden. Das Verfahren umfaßt die Begutachtung der Dissertation durch den Betreuer/die Betreuerin und durch einen weiteren Fachvertreter. Der Promotionsausschuss entscheidet auf der Grundlage der Gutachten über die Annahme oder Ablehnung der Arbeit und ihre Benotung. Bei Annahme der Arbeit erfolgen als letzter Prüfungsteil die Disputation.
Wissenschaft lebt vom Fragen, Nachdenken, Forschen - und von der Kommunikation. Um die Erträge der Forschung allgemein zugänglich zu machen und in die fachlichen Diskurse einzubringen, besteht an allen Hochschulen und Universitäten die Pflicht zur Veröffentlichung von Dissertationen. Die Veröffentlichung haben auch unsere Doktoranden selbst zu besorgen. Erst danach wird ihnen die Promotionsurkunde mit dem Siegel der Hochschule für Musik und Tanz Köln ausgehändigt und entsteht das Recht zur Führung des Doktorgrades.
Die Promotionsordnung und die Studienordnung für den Promotionsstudiengang befinden sich zur Zeit in Überarbeitung. Die revidierten Fassungen werden im Mai 2010 veröffentlicht.
Vorsitzender: Prof. Dr. Hans Neuhoff (Systematische Musikwissenschaft)
Stellvertreter: Prof. Dr. Heinz Geuen (Musikpädagogik)
Mitglieder: Prof. Dr. Peer Abilgaard (Musikermedizin)
Prof. Dr. Yvonne Hardt (Tanzwissenschaft)
Prof. Dr. Annette Kreutziger-Herr (Historische Musikwissenschaft)
Prof. Dr. Arnold Jacobshagen (Historische Musikwissenschaft)
Prof. Dr. Werner Lohmann (Musikpädagogik)
Prof. Dr. Dr. h.c. Peter Lynen (Kulturmanagement)
Prof. Dr. Claudia Meyer (Musikpädagogik )
Prof. Dr. Wolfram Steinbeck (Historische Musikwissenschaft, Univ. Köln)
Prof. Dr. Christine Stöger (Musikpädagogik)
Prof. Dr. Jürgen Terhag (Musikpädagogik)
Sprechstunden Prof. Dr. Hans Neuhoff: nach Vereinbarung per E-Mail in Raum 410.