Diplom (auslaufend)

 

Der Studiengang Musikpädagogik umfasst vier verschiedene Studienrichtungen, in denen künstlerische und pädagogische Anteile miteinander verbunden sind

  • Instrumental- bzw. Gesangspädagogik (IP, GP)
  • Allgemeine Musikerziehung (AME)
  • Tonsatz bzw. Hörerziehung (TS, HE).

Diese Ausbildungsschwerpunkte bereiten auf vielfältige Aufgaben in den verschiedenen Bereichen musikpädagogischer Arbeit vor. Neben privaten Tätigkeitsfeldern sind dies vor allem die Musikschulen, aber auch andere musikpädagogische Einrichtungen des Musik- und Kulturlebens, Angebote im sozialen Raum und zunehmend in den Allgmeinbildenen Schulen. Die detaillierten Umrisse der Studienrichtungen geben ein genaueres Bild der Ausbildungs- und Tätigkeitsmerkmale.
Der Studiengang Musikpädagogik ist als Diplomstudiengang strukturiert. Nach der zu erwartenden Umstellung auf das Bachelor-Master-System werden diese Informationen ergänzt bzw. ersetzt.
Die Regelstudienzeit des Diplomstudienganges Musikpädagogik beträgt 8 Semester. Nach dem vierten Semester findet die Diplomvorprüfung, nach dem achten Semester die Diplomprüfung statt.

Zu den allgemeinen Inhalten des Musikpädagogischen Studienganges gehören

  • der Einzelunterricht im Künstlerischen Hauptfach (Instrument oder Gesang),
  • im Nebenfach: Chor, Orchester, Kammermusik,
  • im Schwerpunkt  Jazz: Jazzchor, Bigband/Jazzorchester Combo,
  • musiktheoretische, musikwissenschaftliche und musikpädagogische, sowie erziehungswissenschaftliche und psychologische Veranstaltungen

Die im Verlauf des Studiums zu belegenden Fächer, die Anzahl der Semesterwochenstunden, sowie die Leistungsnachweise und Prüfungsrelevanten Studienleistungen sind in der Studienordnung ausgewiesen. Während des Hauptstudiums sind darüber hinaus ein Praktikum zu absolvieren und eine Diplomarbeit zu schreiben.
Die Aufnahmebedingungen sind durch die Eignungsprüfungsordnung geregelt.

Aufnahme

Eine Aufnahme in Diplomstudiengänge ist nicht mehr möglich!
Die obigen Informationen gelten nur für Studierende, die bereits in einem Diplomstudiengang eingeschrieben sind und ihr Studium nach dieser Ordnung beenden.
Sowohl für Instrumental-/Gesangspädagogik (IP/GP) als auch für Elementare Musikpädagogik (EMP) sind für Studienbewerber/innen nur die Ausführungen zum Bachelor of Music in Education maßgeblich!

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