
Im Übehaus der Hochschule für Musik und Tanz stehen den Studierenden auf 2 Etagen Räume, ausgestattet mit Flügeln oder Klavieren, zum Üben zur Verfügung. Der Übebetrieb und die Übeordnung wird vom AStA der Hochschule für Musik und Tanz Köln organisiert. Alle Studierenden können sich im AStA-Sekretariat (Raum 101) einen Übeausweis ausstellen lassen. Hierzu wird der Studentenausweis und ein Passfoto benötigt. Die erstmalige Ausstellung des Übeausweises ist kostenlos, bei Verlust kostet die Ausstellung eines neuen Übeausweises 15 Euro. Alle Ausweise müssen zu Beginn jeden Semesters, unter Vorlage des Studentenausweises, beim AStA gestempelt und somit gültig gemacht werden.
Mit diesem Übeausweis können Studierende an der Pforte Übezellen im Übehaus für eine Dauer von 2 bzw. 3 Stunden (je nach Uhrzeit) reservieren. Diese Reservierung kann maximal 4 Stunden und 20 Minuten vor Beginn der Übezeit erfolgen.
Am Wochenende können mit dem Übeausweis zusätzlich die nicht genutzten Unterrichtsräume im Haupthaus reserviert werden. Hierfür können sich Studierende alle 3 Stunden, jeweils 20 Minuten vor Beginn der Übezeit, in die Liste der Haupthaus-Räume beim Pförtner eintragen.