Nach erfolgter Medienrecherche im Onlinekatalog klicken Sie bei dem gewünschten Medium auf „Bestellung: Alle Exemplare“ es erscheint die „Bestandsanzeige“ von der aus Sie über „bestellen/vormerken“ das entsprechende Exemplar bestellen können. Melden sich anschließend mit Ihrer Bibliotheksausleihnummer und dem Passwort an. Bitte bestellen Sie bevorzugt die Titel Ihres Standortes. Am Standort Köln bestellen Sie Medien aus dem Zettelkatalog, indem Sie die Signaturen und Ihren Vor- und Nachnamen auf einen Zettel notieren und diesen in die graue Kiste, die sich im Eingangsbereich der Bibliothek auf dem Fußboden neben dem Tonträger-Katalog befindet, einwerfen.
Bestellungen bis 9:00, 12:00, 13:30 können jeweils ab 9:30, 13:30, 14:30 Uhr (außer freitags) abgeholt werden, montags und donnerstags können zusätzlich Bestellungen bis 15:30 ab 16:00 Uhr abgeholt werden. In der Vorlesungsfreien Zeit entnehmen Sie die Bestell- und Abholzeiten bitte der Aushänge.
Titel, die ausgeliehen sind, können vorgemerkt werden.
Im Onlinekatalog können Sie dies direkt bei der Bestellung feststellen, im Zettelkatalog ist dies nicht möglich. Um vorzumerken wenden Sie sich bitte an die Ausleihtheke. Wenn das Werk zurückgegeben wurde, bekommen Sie eine Nachricht.
Grundsätzlich ist es möglich, die Ausleihfrist eines aus dem Magazin entliehenen Werkes zu verlängern.
Die Verlängerung ist nur möglich, wenn das Werk nicht schon vorbestellt ist (s. Vormerkungen).
Eine Verlängerung der Leihfrist ist in der Regel dreimal möglich.
Ausgenommen sind Zeitschriften, DVDs, CD-ROMs und Videos.
Die Verlängerung kann über Ihr Benutzerkonto im Onlinekatalog durchgeführt werden, mündlich an der Ausleihe, schriftlich oder telefonisch. Das Fälligkeitsdatum können Sie in Ihrem Benutzerkonto überprüfen. Fallen Säumnisgebühren an, kann nur verlängert werden, solange diese € 35,- nicht überschreiten. Neue Medien können dann nicht entliehen werden.
Nach der Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Bereich Information, Kommunikation, Medien nach § 30 Hochschulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (GebO-IKM NRW) vom 18. August 2005, fallen Säumnisgebühren bei Überschreitung der Leihfrist, auch ohne vorhergehende Mahnung, an.
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Fristüberschreitung, und zwar werden je Band berechnet:
2,- Euro, wenn die Leihfrist bis zu 10 Kalendertage
5,- Euro, wenn die Leihfrist bis zu 20 Kalendertage
10,- Euro, wenn die Leihfrist bis zu 30 Kalendertage
20,- Euro, wenn die Leihfrist um mehr als 40 Kalendertage überschritten ist.
Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe eines im Rahmen der Kurzausleihe (z.B. Präsenzbibliothek) entliehenen Mediums fallen 2,- Euro je entliehener Medieneinheit und Kalendertag an.
Solange Säumnisgebühren nicht bezahlt wurden, können keine Medien in der Bibliothek neu entliehen werden.