
Die Zulassung für den von Ihnen gewünschten Studiengang können Sie erst dann erhalten, wenn Sie in einem besonderen Verfahren (Eignungsprüfung) die künstlerische Eignung nachgewiesen haben. Dabei gibt es unterschiedliche Verfahren für die Bachelor und Masterstudiengänge.
Sie können dies in den jeweiligen Anforderungen für die Eignungsprüfung nachlesen (siehe Downloads).
Das Studiensekretariat muss anhand Ihrer Zeugnisse prüfen, ob Sie zu einem Studium an der Hochschule für Musik und Tanz Köln berechtigt sind. Es werden daher folgende Unterlagen benötigt, die Sie Ihrem Anmeldeformular unbedingt beifügen müssen. Eine schnelle Bearbeitung ist ansonsten nicht möglich:
Empfänger: Landeskasse Düsseldorf
Bank: HeLaBa
Bankleitzahl: 300 500 00
Konto-Nummer: 1637719
Als Verwendungszweck ist unbedingt anzugeben
03036541/STUD2/Nachname, Vorname des Bewerbers in Großbuchstaben.
BIC (oder auch S.W.I.F.T.) : WELADEDD
IBAN (International Bank Account Number): DE92300500000001637719
An der Hochschule für Musik und Tanz Köln mit ihren Standorte Köln, Aachen und Wuppertal wird von jeder Bewerberin bzw. jedem Bewerber für die Teilnahme am Zulassungsverfahren zu dem jeweiligen Studiengang ein Entgelt in Höhe von 30,00 € erhoben.
Bei gleichzeitigen Bewerbungen für mehrere Studiengänge an der Hochschule für Musik und Tanz Köln wird für jeden folgenden Antrag ein Entgelt in Höhe von 10,00 € erhoben. (Satzung über die Erhebung von Entgelten)
Nach Prüfung Ihres vollständigen Antrages erhalten die Studienbewerberinnen und Studienbewerber vom Studiensekretariat der Hochschule für Musik und Tanz Köln eine Anmeldebestätigung mit den Prüfungsterminen.
Es wird empfohlen, sich spätestens zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Eignungsprüfung mit dem Wunschdozenten in Verbindung zu setzen (dies gilt nicht für den Bereich Tanz).