Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist neben der allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung und sicheren Beherrschung der deutschen Sprache der Nachweis überdurchschnittlicher Begabung, weit fortgeschrittener Fertigkeiten im Hauptfach und grundlegender Kenntnisse der Musiktheorie und der allgemeinen Musiklehre nach Maßgabe der Eignungsprüfungsordnung. 

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